Förderung der Dr. Otto Bagge-Gedächtnisstiftung
Die Dr. Otto Bagge-Gedächtnisstiftung unterstützt wissenschaftliche Forschungsprojekte im Bereich der Rechtswissenschaft und fördert internationale akademische Kontakte. Laufende Anträge sind möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der wissenschaftlichen Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft sowie Pflege und Ausbau internationaler wissenschaftlicher Kontakte.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Forschungsvorhaben im Bereich der Rechtswissenschaft
- Nachweis über akademische Qualifikation (z. B. Immatrikulations- oder Dienstbescheinigung)
- Internationaler Aspekt oder Kooperation mit ausländischen Einrichtungen wünschenswert
Bewertungskriterien
- Wissenschaftlicher Innovationsgehalt
- Nachweis internationaler Kooperation
- Relevanz für die Rechtswissenschaft
Beschreibung
Die Dr. Otto Bagge-Gedächtnisstiftung fördert fortlaufend wissenschaftliche Forschungs- und Lehrvorhaben im Bereich der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt auf Innovation und internationale Zusammenarbeit. Sie unterstützt eigeninitiativ geplante Projekte von Wissenschaftler:innen und Studierenden aus Schleswig-Holstein, die durch einen internationalen Aspekt oder Kooperationen mit ausländischen Einrichtungen bereichert werden. Als Zuschussgeberin legt die Stiftung Wert auf den Nachweis akademischer Qualifikation, etwa durch Immatrikulations- oder Dienstbescheinigung, und honoriert Beiträge, die einen hohen wissenschaftlichen Innovationsgehalt aufweisen sowie relevante Impulse für die Rechtswissenschaft liefern.
Interessierte Bildungseinrichtungen und Privatpersonen können Anträge jederzeit einreichen. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Wissenschaftlicher Innovationsgehalt, Nachweis internationaler Kooperation und Relevanz für die Rechtswissenschaft. Gefördert werden insbesondere Projekte, die zur Pflege und zum Ausbau internationaler wissenschaftlicher Kontakte beitragen. Die Dr. Otto Bagge-Gedächtnisstiftung zielt darauf ab, den fachlichen Austausch über nationale Grenzen hinweg zu stärken und neue Impulse für Lehre und Forschung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zu setzen. Unter den förderberechtigten Vorhaben sind sowohl kleinere Dissertations- oder Studienarbeiten als auch größere Forschungsinitiativen willkommen, sofern die beantragten Mittel zielgerichtet eingesetzt werden, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
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