Förderung der DRH Stiftung Kinderhilfe
Die DRH Stiftung Kinderhilfe unterstützt soziale Einzelprojekte zur finanziellen Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Sachsen. Antragstellung jederzeit möglich über ein PDF-Formular.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung und Integration von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch einzelne Projektförderungen, um ihre Teilhabe an Bildung, Freizeit und gesellschaftlichem Leben zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
- Betreuungskosten
- Material- und Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leistungen, die primär vom Sozialamt/Jugendamt getragen werden
- institutionelle Dauereinrichtungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Dauerhafter Wohnsitz in Sachsen
- Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Hartz-IV-Bescheid oder ähnlicher Nachweis)
- Ein konkretes, einzelnes Projekt mit überschaubarem finanziellen Rahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag (PDF-Formular)
- Projektbeschreibung mit Zeitrahmen und Kostenplanung
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Originalrechnungen oder Belege nach Durchführung
Bewertungskriterien
- Notwendigkeit und Tragfähigkeit des Projekts
- Öffentlichkeitswirkung
- Nachweis der Bedarfsdeckung
Beschreibung
Die DRH Stiftung Kinderhilfe fördert in Sachsen eigenständige Einzelprojekte, die benachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Teilhabe an Bildung, Freizeit und gesellschaftlichem Leben stärken. Privatpersonen sowie gemeinnützige Organisationen können zeitlich befristete Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Freizeit, Sport und soziale Betreuung zur Antragstellung einreichen. Ziel ist die vollständige Übernahme projektbezogener Kosten bis zu einer Fördersumme von 10.000 € pro Einzelvorhaben. Die Stiftung orientiert sich an Kriterien wie Notwendigkeit und Tragfähigkeit des Konzepts, notwendiger Öffentlichkeitswirkung und dem Nachweis der Bedürfnisdeckung. 100 % der ausgewiesenen Ausgaben (Projekt-, Betreuungs-, Material- und Sachkosten) werden als einmaliger Zuschuss gewährt, während institutionelle Dauereinrichtungen und Leistungen, die primär durch Sozial- oder Jugendämter getragen werden, ausgeschlossen sind.
Ein förderfähiges Projekt muss einen konkreten finanziellen Rahmen aufweisen und durch einen schriftlichen Antrag via PDF-Formular dokumentiert werden. Voraussetzung ist ein dauerhafter Wohnsitz in Sachsen sowie ein Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Hartz-IV-Bescheid). Nach positiver Vorprüfung durch das Stiftungsgremium (Entscheidung innerhalb von vier Wochen) erfolgt die Umsetzung in Vorleistung durch die Antragstellenden. Nach Abschluss werden Originalrechnungen eingereicht und der zugesagte Betrag ausgezahlt. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sodass engagierte Initiativen flexibel und unbürokratisch unterstützt werden. Die DRH Stiftung Kinderhilfe versteht sich als verlässliche Partnerin für alle, die benachteiligten Heranwachsenden neue Perspektiven eröffnen möchten.
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