Zuschuss

Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor

Zuschüsse für Bildungsanbieter in Hamburg zur Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für Beschäftigte im Agrarsektor.

Arbeit Soziales Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: 100%

Förderziel

Das Land Hamburg unterstützt Bildungsanbieter bei Bildungs-, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen, die Personen aus dem Agrarsektor zu einer besseren beruflichen Qualifikation verhelfen.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorar für Referentinnen und Referenten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannter Bildungsanbieter
  • Zielgruppe: Personen im Agrarsektor in Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen
  • Mindestens 8 Teilnehmende mit Betriebsstätte, Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Hamburg oder bewirtschafteten Flächen in Hamburg
  • Teilnehmende müssen die Maßnahme mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat abschließen
  • Teilnehmende müssen einen ausgefüllten Bewertungsbogen abgeben
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Beschreibung

Das Programm „Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor“ unterstützt anerkannte Bildungsanbieter:innen in Hamburg bei der Konzeption und Durchführung beruflicher Weiterbildungs- und Informationsangebote für Beschäftigte und Auszubildende in Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Betrieben. Ziel ist die Stärkung produktionstechnischer Kenntnisse, betriebswirtschaftlicher Kompetenzen, Umwelt- und Tierschutzpraktiken sowie die Förderung neuer Technologien, Unternehmensfelder und beruflicher Qualifikation von Frauen. Dabei werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben übernommen, wobei Honoraraufwendungen für Referent:innen mit bis zu 1.500 EUR pro Tag ansetzbar sind. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einem Mindestumfang von acht Teilnehmenden und einer Abschlussbescheinigung oder einem Zertifikat.

Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Betriebsstätten, Arbeits- oder Ausbildungsplätzen in Hamburg bzw. landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen in der Stadt. Die Maßnahmen müssen allen Agrarakteur:innen in Hamburg offenstehen und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie bestimmungsgemäße Mittelverwendung gewährleisten. Ausgeschlossen bleiben Unternehmen in Schwierigkeiten und solche mit nicht erfüllter EU-Beihilfe-Rückforderung. Ein Bewertungsbogen ist von allen Teilnehmenden ausgefüllt einzureichen. Anträge können fortlaufend bis zum Beginn der Maßnahme bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gestellt werden. Diese Förderchance bietet eine passgenaue Unterstützung für die dynamische Weiterentwicklung des Agrarsektors in Hamburg.

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