Förderung der Edgar Michael Wenz-Stiftung
Förderung von Forschung und Lehre in den Bereichen Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Rechtsphilosophie (inklusive interdisziplinärer Bezüge) sowie Unterstützung technischer Ausstattung und Bibliothek des Juristischen Seminars der Universität Würzburg dauerhaft möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit den Geldern der Edgar Michael Wenz-Stiftung wird seit 1990 in erster Linie die Forschung und Lehre im Bereich der Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Rechtsphilosophie einschließlich ihrer interdisziplinären Bezüge gefördert. Darüber hinaus können die technische Ausstattung und die Bibliothek des Juristischen Seminars unterstützt werden. Im Speziellen werden die "Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie" veranstaltet und finanziert.
Förderfähige Ausgaben
- Technische Ausstattung
- Bibliothekskosten
- Veranstaltungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Beschreibung
Seit 1990 unterstützt die Edgar Michael Wenz-Stiftung in Bayern die Forschung und Lehre am Juristischen Seminar der Universität Würzburg in den Bereichen Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Rechtsphilosophie sowie deren interdisziplinäre Bezüge. Wissenschaftler:innen, Lehrende und Studierende profitieren von der Förderung, die nicht nur den akademischen Austausch in den „Würzburger Vorträgen zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie“ beflügelt, sondern auch durch Publikationen in inzwischen über 50 Bänden nachhaltige Impulse setzt. Darüber hinaus werden innovative Forschungskonzepte gefördert, um das Verständnis für gesellschaftliche Entwicklungen im Spannungsfeld von Recht und Sozialstruktur zu vertiefen.
Das Programm gewährt gemeinnützigen öffentlichen und Bildungseinrichtungen fortlaufend Zuschüsse für technische Ausstattung, Bibliothekskosten und Veranstaltungsausgaben. Mit Blick auf moderne Wissenschaftsinfrastruktur können beispielsweise digitale Recherchesysteme, Fachliteratur oder Konferenzorganisationen finanziert werden. Die kontinuierliche Antragsmöglichkeit bietet Flexibilität bei der Projektplanung und setzt keine festen Fristen voraus. Ziel ist es, exzellente Forschungsvorhaben nachhaltig zu unterstützen und die interdisziplinäre Vernetzung am Juristischen Seminar zu stärken. Interessierte Einrichtungen im Freistaat Bayern können zu jeder Zeit ihre Fördergesuche einreichen und so aktiv zum fachlichen Diskurs beitragen.
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