Förderung der Edith-Fröhnert-Stiftung (Projektförderung & Beihilfen/Stipendien)
Die Edith-Fröhnert-Stiftung fördert seit 1996 Projekte und Vorhaben zur Jugendhilfe, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheitspflege und Wohlfahrtspflege in Lübeck sowie mildtätige Beihilfen und Stipendien für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist die Beschaffung von Mitteln für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Bildung, Studentenhilfe, Wohlfahrtspflege, Sport, Kultur, Gesundheitspflege sowie mildtätiger Zwecke in Lübeck. Zusätzlich unterstützt die Stiftung bedürftige Personen durch Beihilfen und Stipendien.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkostenzuschüsse
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in Lübeck
- Projektverwirklichung in Lübeck
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch aktuellen Freistellungsbescheid
- Antragstellung vor Maßnahmebeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Anzahl der Mitglieder (davon Jugendliche)
- Investitionsplan
- Finanzierungsplan
- Aktuelle Bilanz / Kassenbericht
- Vereinregisterauszug
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Begründung der Hilfebedürftigkeit (Einzelpersonen)
- Ärztliches Attest
- Einkommensnachweis
- Kopie des Behindertenausweises (bei Behinderung)
- Nachweise körperlicher/seelischer/wirtschaftlicher Bedürftigkeit
Beschreibung
Die Edith-Fröhnert-Stiftung unterstützt seit 1996 zukunftsweisende Initiativen in Lübeck zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre. Gefördert werden gemeinnützige Träger, öffentliche Einrichtungen sowie natürliche Personen, die Projekte in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheitspflege und Wohlfahrtspflege realisieren. Darüber hinaus gewährt die Stiftung mildtätige Beihilfen und Stipendien für bedürftige Auszubildende, Schüler:innen und Studierende. Als Zuschussgeber werden Projekte und Vorhaben gefördert, deren Investitionsvolumen bis zu 10.000 € beträgt. Voraussetzung ist ein Sitz oder Wohnsitz in Lübeck, die Projektdurchführung vor Ort sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid. Personalkostenzuschüsse zählen nicht zu den erstattungsfähigen Ausgaben.
Für eine vollständige Antragstellung sind detaillierte Unterlagen einzureichen: eine prägnante Projektbeschreibung, Investitions- und Finanzierungsplan, aktueller Kassenbericht oder Bilanz, Vereinsregisterauszug sowie Freistellungsbescheid. Einzelpersonen legen zusätzlich Begründungen der Hilfebedürftigkeit, ärztliche Atteste, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Kopien des Behindertenausweises vor. Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn in Papierform eingereicht werden und den auf der Website veröffentlichten Einreichungsfristen für Vorstandssitzungen entsprechen. Die Entscheidung obliegt einem Vorstandsgremium, das nach Prüfung der Vollständigkeit und Zweckgebundenheit eine schriftliche Förderzusage erteilt. Durch die Vergabe an lokale Anbieter:innen fördert die Stiftung gleichzeitig die heimische Wirtschaft und stellt sicher, dass geförderte Projekte nachhaltig in Lübeck verankert sind.
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