Zuschuss

Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz – ZuwendR KatS)

Zuschüsse für die Beschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstung zum flächendeckenden Aufbau der Katastrophenschutzeinheiten in Sachsen-Anhalt. Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, Antrag vor Vorhabensbeginn beim Landesverwaltungsamt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Förderquote: bis zu 80%

Förderziel

Unterstützung von Beschaffungen für den flächendeckenden Aufbau der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt.

Förderfähige Ausgaben

  • Arzttruppkraftwagen
  • Boote für den Fachdienst Wasserrettung (inkl. Motor und Trailer)
  • Einsatzleitwagen (Sanität, Betreuung, Wasserrettung)
  • Einsatzleitwagen I (Logistik)
  • Feldkochherde
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ersatzbeschaffungen von Beladungen oder Ausstattungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitwirkung im Katastrophenschutz gemäß § 12 Abs. 2 KatSG-LSA oder Trägerschaft durch Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
  • Gebrauchte Fahrzeuge/Boote nicht älter als 5 Jahre und technisch mängelfrei
  • Mindestzuwendung von 5.000 €
  • Abnahme der Fahrzeuge/Boote vor Inbetriebnahme (in der Regel durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenvoranschlag
  4. Finanzierungsplan
  5. fachliche Stellungnahme des Landkreises/der kreisfreien Stadt bei privaten Organisationen

Beschreibung

Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz – ZuwendR KatS) unterstützt gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen dabei, in den flächendeckenden Aufbau und die Ausstattung von Einheiten des Katastrophenschutzes zu investieren. In der Förderregion Sachsen-Anhalt kommen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Betracht. Gefördert werden unter anderem Arzttruppkraftwagen, Einsatzleitwagen für Sanität, Betreuung oder Wasserrettung, Gerätewagen für Tauchen, Wasserrettung und Betreuung, Feldkochherde sowie Boote für den Fachdienst Wasserrettung. Ebenso umfasst die Förderung die Erstbeschaffung der notwendigen Beladung und Ausstattung, sofern diese für die Herstellung der Einsatzbereitschaft erforderlich ist. Ziel ist ein flächendeckendes, leistungsfähiges Katastrophenschutznetzwerk, das auf moderne Fahrzeuge und Ausrüstung bauen kann und so Sicherheit und Handlungsfähigkeit im Ernstfall gewährleistet.

Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Mindestzuwendung von 5.000 €, der Vorhabensbeginn nur nach Antragstellung beim Landesverwaltungsamt oder – bei Einreichung durch private Organisationen – nach fachlicher Stellungnahme des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Gebrauchte Fahrzeuge und Boote dürfen höchstens fünf Jahre alt und technisch mängelfrei sein, die Abnahme erfolgt in der Regel durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge. Antragsunterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, eine Projektbeschreibung, einen Kostenvoranschlag, einen Finanzierungsplan sowie die fachliche Stellungnahme des Trägers. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel.

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