Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung
Zuschüsse für Frauenschutzhäuser, Beratungsstellen und Interventionsstellen für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Menschenhandel in Mecklenburg-Vorpommern. Erstanträge vor Abschluss der Arbeitsverträge, fortlaufende Anträge bis 31.08. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Schaffung eines flächendeckenden Hilfe- und Interventionsnetzes mit spezialisierten Einrichtungen zur Versorgung von Menschen, die häuslicher und sexualisierter Gewalt oder Stalking ausgesetzt sind, sowie von Betroffenen von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und betriebenes Angebot in Mecklenburg-Vorpommern
- Gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts oder juristische Person des öffentlichen Rechts
- Billigtes Konzept des für Gleichstellung zuständigen Ministeriums
- Beschäftigte als staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen/Sozialarbeiter:innen oder Fachkräfte mit mehrjähriger Erfahrung (Jurist:innen in Interventionsstellen)
- Zusatzqualifikation zum Gewaltberater/zur Gewaltberaterin in Männer- und Gewaltberatungsstellen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konzept
- Finanzierungsplan
- Organisations- und Stellenplan
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit einem Zuschussprogramm den Aufbau und die Weiterentwicklung eines flächendeckenden Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Personen, die von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder zu Zwangsverheiratung betroffen sind. Frauenschutzhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen für häusliche Gewalt und Stalking ebenso wie Fachberatungsstellen für Menschenhandel können Fördermittel beantragen. Gefördert werden sowohl Personalausgaben (bis zu 28 386 € je Vollzeitstelle) als auch Sachausgaben; in Interventionsstellen sind bis zu drei Vollzeitstellen bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L möglich. Ziel ist es, ein spezialisiertes Netzwerk mit qualifizierten Fachkräften aufzubauen, das Betroffene in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erreicht.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz und Angebot in Mecklenburg-Vorpommern, deren Konzept vom zuständigen Ministerium gebilligt ist. Als Personal müssen staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen/Sozialarbeiter:innen oder erfahrene Fachkräfte eingesetzt werden, in Interventionsstellen können zudem Jurist:innen tätig sein; Männer- und Gewaltberatungsstellen setzen eine Zusatzqualifikation zum Gewaltberater bzw. zur Gewaltberaterin voraus. Frauenschutzhäuser benötigen mindestens zwölf Plätze, Fachberatungsstellen für Menschenhandel eine Schutzwohnung, und Interventionsstellen müssen ministeriell anerkannt sein. Eine kommunale Kofinanzierung ist bei bestimmten Einrichtungen erforderlich. Anträge inklusive Konzept, Finanzierungsplan sowie Organisations- und Stellenplan sind vor Abschluss der Arbeitsverträge beziehungsweise fortlaufend bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr einzureichen. Dieses Förderangebot stärkt das Hilfenetz und trägt dazu bei, Betroffenen passgenaue Unterstützung zu gewährleisten.