Zuschuss

Förderung der Einrichtungen des WIFI

Förderung zur Erneuerung und Erweiterung der Ausstattung von Lehrsälen und Labors, insbesondere EDV-Schulungslabors, des WIFI Eisenstadt, Neusiedl am See, Stoob und Oberwart. Anträge fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland

Förderziel

Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Ausstattung der Lehrsäle und Labors, insbesondere auch der EDV-Schulungslabors, der WIFI Eisenstadt, Neusiedl am See, Stoob und Oberwart.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formlose Antragstellung
  • Vorlage von Originalrechnungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag mit Beschreibung des zu finanzierenden Projektes
  2. Originalrechnungen und -belege

Beschreibung

Die Förderung der Einrichtungen des WIFI in Eisenstadt, Neusiedl am See, Stoob und Oberwart unterstützt öffentliche Träger im Burgenland bei der Modernisierung und Ausweitung ihrer Lehr- und Laborinfrastruktur. Insbesondere EDV-Schulungslabors profitieren von Zuschüssen, um aktuelle technische Standards zu gewährleisten und damit zukunftsorientierte Ausbildungsangebote zu stärken. Ziel ist die zeitgemäße Ausstattung aller Lehrsäle und Labore, um praxisnahe Weiterbildung in den Bereichen Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung zu ermöglichen und regionale Bildungsstrukturen nachhaltig auszubauen.

Interessierte Einrichtungen können fortlaufend formlos einen Antrag einreichen und mit Originalrechnungen beziehungsweise Belegen belegen, welche Sachkosten bei der Erneuerung oder Erweiterung angefallen sind. Erforderlich sind eine Projektbeschreibung im Antragsformular sowie die Originalrechnungen zu den beantragten Ausstattungsgegenständen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Zeitraums, basierend auf einem Regierungsbeschluss und dem Voranschlag des Landes Burgenland. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Anpassung der technischen Infrastruktur an aktuelle Anforderungen gewährleistet, ohne dass feste Einreichfristen beachtet werden müssen. Ansprechpartnerin für Anliegen rund um den Förderprozess ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung.

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