Förderung der Elsa-Krauschitz-Stiftung (barrierefreies Wohnen / Modellprojekte)
Die Elsa-Krauschitz-Stiftung fördert barrierefreie Wohnformen für Menschen mit Körperbehinderungen im norddeutschen Raum, insbesondere durch Modellprojekte zur Wohnraumanpassung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung barrierefreien Wohnens für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Körperbehinderung, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Modellprojekten barrierefreien Wohnens im Wohnraum und zugehörigen Nebenräumen.
Förderfähige Ausgaben
- (Um-)Baukosten für barrierefreie Wohnraumanpassung
- Architekten- und Fachplanerleistungen
- Baunebenkosten (Genehmigungen, Baustelleneinrichtung)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung oder Umbau von Fahrzeugen
- Delphin-Therapien
- Laufende Sach- und Personalkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannter Schwerbehindertenausweis
- Nachweis, dass das Projekt im norddeutschen Raum liegt
- Prüfung der Vermögensverhältnisse (z.B. Sozialbericht, Einkommensteuerbescheid, Einkommensnachweise)
- Vorlage aller notwendigen behördlichen Genehmigungen
- Einhaltung der Vergaberichtlinien der Elsa-Krauschitz-Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anerkannter Schwerbehindertenausweis
- Grundbuchauszug oder Mietvertrag mit Zustimmung des Vermieters
- Auszug aus dem letzten Einkommensteuerbescheid oder Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Sozialbericht der zuständigen Sozialbehörde
- Pflegekassen-Bescheid
- Detaillierte Projektbeschreibung mit Bauplänen und Zeichnungen
- Finanzierungsplan mit Kostenvoranschlägen
Beschreibung
Die Elsa-Krauschitz-Stiftung unterstützt privates und institutionelles Engagement im norddeutschen Raum für den barrierefreien Neu- und Umbau von Wohnräumen sowie zugehörigen Nebenbereichen wie Zugängen oder Gemeinschaftsräumen. Gefördert werden Personen mit anerkannter Körperbehinderung ebenso wie gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Stiftung gewährt einmalige Zuschüsse von bis zu 10.000 € und setzt dafür voraus, dass der Umbau vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde und alle behördlichen Genehmigungen vorliegen. Ein Schwerbehindertenausweis, Grundbuchauszug oder Mietvertrag mit Vermieterzustimmung, Nachweise zu Einkommen und Vermögen sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Bauplänen und Finanzierungsplan bilden die Grundlage für die Antragsprüfung. Die Beantragung ist ganzjährig möglich, eine dauerhafte Finanzierung laufender Kosten findet nicht statt.
Das Ziel ist die Ermöglichung selbstbestimmten Wohnens trotz körperlicher Einschränkungen. Geförderte Ausgaben umfassen Bau- und Baunebenkosten sowie Planungsleistungen durch Architekt:innen und Fachplaner:innen. Nicht bezuschusst werden Fahrzeugumbauten, Therapien oder Personal- und Sachkosten des laufenden Betriebs. Nach positiver Entscheidung und Vorlage aller Verwendungsnachweise erfolgt die Auszahlung. Das Kuratorium trifft die Förderentscheidung im Ermessen der Stiftung unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel. Durch diese Unterstützung soll Betroffenen ein barrierefreies Umfeld geschaffen werden, das Mobilität und Privatsphäre im Alltag nachhaltig verbessert.
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