Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau: Teil A – Landwirtschaftliche Erzeugung, Wissenstransfer
Zuschüsse für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion und im Gartenbau zur Umsetzung von Energieberatungen, Investitionsmaßnahmen, Wissenstransfer und Forschungsprojekten zwecks Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion von CO2-Emissionen. Antragstellung derzeit nicht möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von CO2-Emissionen aus stationärer und mobiler Energienutzung.
Förderfähige Ausgaben
- Netto-Beratungskosten
- Investitionsausgaben
- Kosten für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- Ausgaben für Forschung und Entwicklung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß EU-KMU-Definition
- Anbieter von Wissensaustausch- und Informationsmaßnahmen
- Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen
- Einrichtungen für Forschung und/oder Wissensverbreitung
- Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
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Beschreibung
Das Bundesprogramm Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A fördert Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion und des Gartenbaus bei der Umsetzung ganzheitlicher Energieberatungen, einzelner Effizienzmaßnahmen sowie von Wissenstransfer- und Forschungsprojekten. Bundesweit antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Erzeugergruppen, Anbieter:innen von Informationsmaßnahmen und Forschungseinrichtungen. Mit der Förderung lassen sich maßnahmenspezifische oder vollständige Energieberatungen gemäß DIN EN 16247-1 durchführen und hocheffiziente Technologien für stationäre und mobile Energienutzung anschaffen. Darüber hinaus werden Vorhaben zum Austausch bewährter Verfahren ebenso unterstützt wie innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte ab Technologiereifegrad 5. Die finanzielle Beteiligung orientiert sich an den zuwendungsfähigen Ausgaben und liegt je nach Maßnahme zwischen 30 % und 100 %.
Voraussetzung für die Förderung ist eine in Deutschland ansässige Betriebsstätte sowie die vollständige Durchführung und Inbetriebnahme der Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums. Technische Anlagen müssen über mindestens fünf Jahre betrieben werden, und die Vorhaben müssen europäischen sowie nationalen Umweltvorschriften entsprechen. Unternehmen mit einer öffentlichen Eigenkapitalbeteiligung von mehr als 25 % oder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bleiben außen vor. Anschaffungs- und Beratungskosten, Ausgaben für wissenschaftlichen Wissenstransfer sowie Forschung und Entwicklung zählen zu den förderfähigen Posten. Sobald die Antragstellung erneut geöffnet ist, können Förderanträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 und fördert eine zukunftsfähige, ressourcenschonende Energieversorgung in der Land- und Gartenbauwirtschaft.
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