Zuschuss

Förderung der Energiestiftung Sintfeld

Die Energiestiftung Sintfeld vergibt zweimal jährlich (15.03. und 15.09.) Zuschüsse für gemeinnützige Projekte im Stadtgebiet Bad Wünnenberg in den Bereichen Bildung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheit, Sport, Kultur, Denkmalpflege und Umwelt.

Bildung Kinder und Jugendliche Gesundheit Sport Kultur Bauten und Denkmalschutz Umwelt-/Naturschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von gemeinnützigen Maßnahmen und Projekten im näheren Umfeld des Sintfeldes (insbesondere Stadtgebiet Bad Wünnenberg) in den satzungsmäßigen Bereichen Bildungs- und Erziehungsarbeit, Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Sport, Kultur und Kunst, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege sowie nachhaltiger und rationaler Energienutzung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort Stadtgebiet Bad Wünnenberg
  • Verwendung des offiziellen Antragsformulars
  • Eigenmittel in angemessenem Umfang
  • Schriftliche Finanzierungszusage Dritter
  • Satzungsgemäße Zweckbindung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter Förderantrag
  2. Derzeit gültige Satzung
  3. Gültiger Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister
  4. Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer

Beschreibung

Die Energiestiftung Sintfeld unterstützt gemeinnützige Vorhaben im Stadtgebiet Bad Wünnenberg mit halbjährlichen Zuschüssen zum 15. März und 15. September. Förderfähig sind Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Sport, Kultur und Kunst, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege sowie nachhaltige und rationale Energienutzung. Antragsberechtigt sind nach gemeinnützigem Status anerkannte Vereine und Stiftungen, juristische Personen des Privatrechts sowie Privatpersonen, sofern die satzungsgemäßen Zwecke erfüllt werden. Schwerpunktmäßig werden Initiativen gefördert, die das bürgerschaftliche Engagement vor Ort stärken und einen langfristigen Nutzen für die Region Sintfeld bieten.

Für die Antragstellung sind die vollständige Ausfüllung des offiziellen Förderformulars, eine aktuelle Satzung, der Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister sowie der Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer einzureichen. Darüber hinaus müssen Eigenmittel in angemessenem Umfang nachgewiesen und schriftliche Finanzierungszusagen Dritter vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Projektstandort im Stadtgebiet Bad Wünnenberg liegt und die satzungsmäßigen Zwecke verbindlich umgesetzt werden. Nach positiver Bewilligung erfolgt die Auszahlung in Form eines Zuschusses, wobei die Einhaltung des bewilligten Kosten- und Finanzierungsplans sowie die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises erforderlich sind. Durch diese transparente Förderpraxis wird sichergestellt, dass Mittel wirtschaftlich eingesetzt und Projekte in der Region nachhaltig gestärkt werden.

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