Förderung der Entsiegelungen inklusive Begrünungsmaßnahmen in Wien
Die Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22) fördert Entsiegelungsmaßnahmen inklusive Begrünung in Wien zur Hebung der Lebensqualität. Anträge ab 01.10.2024 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, den Versiegelungsgrad in Wien zu reduzieren, Gebäudebegrünung im urbanen Bereich zu erhöhen und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung, zur Lebensqualität und Biodiversität in der Stadt zu leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Abbrucharbeiten und Entsorgung
- Bodenaustausch
- Substrat (torffrei)
- Mehrjährige Pflanzen
- Sickerfähige begrünte Bodenbeläge (z. B. Rasengitter)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Gartenwerkzeuge
- Pflanztröge
- Arbeitszeit bei Selbstausführung
- Befestigte Wege und Terrassen
- Möblierung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Versiegelte Fläche älter als 15 Jahre
- Keine Förderung der Liegenschaft für Entsiegelungsmaßnahmen in den letzten 15 Jahren
- Maßnahme muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben
- Entfernung innerhalb 15 Jahren muss auf eigene Kosten wiederhergestellt werden
- Fördernehmer*in darf kein öffentlicher Rechtsträger sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Fördervertrag
- Einverständniserklärung – Rechteübertragung für Fotos
- Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme
- Fotos vor der Begrünung
- Grundbuchsauszug
Beschreibung
Die Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22) gewährt einen Zuschuss von 200 € pro m² für die Entsiegelung und Begrünung städtischer Flächen, um den Versiegelungsgrad zu senken und urbane Biodiversität zu steigern. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit Liegenschaften in Wien. Einreichungen sind ab dem 01.10.2024 bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich. Antragstellende reichen ein Online-Antragsformular, den Fördervertrag, eine Einverständniserklärung für Fotorechte, einen Kostenvoranschlag, Fotos vor der Begrünung und einen aktuellen Grundbuchsauszug ein. Der Fokus liegt auf Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Städtebau und Energieeffizienz sowie Infrastrukturmaßnahmen, die zur Klimawandelanpassung und Lebensqualitätssteigerung beitragen.
Voraussetzung ist, dass die versiegelte Fläche seit mindestens 15 Jahren besteht und in diesem Zeitraum keine Förderung in Anspruch genommen wurde. Die Maßnahme muss für mindestens 15 Jahre erhalten bleiben, andernfalls ist eine Wiederherstellung auf eigene Kosten erforderlich. Nicht förderfähig sind etwa Gartenwerkzeuge, Arbeitszeit bei Eigenleistung, Pflanztröge unter 300 L, befestigte Wege, Terrassen und Möblierung. Abbruch- und Entsorgungsarbeiten, Bodenaustausch, torffreies Substrat, mehrjährige Pflanzen, sickerfähige Bodenbeläge (z. B. Rasengitter), Einfassungen, Bewässerungsanlagen und Zisternen zählen zu den anrechenbaren Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 € und bietet eine attraktive Möglichkeit, zusammen mit Expert:innen urbane Flächen in grüne Oasen zu verwandeln und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Stadterneuerung zu leisten.