Zuschuss

Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)

Förderung der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte durch Kleinstunternehmen und Start-ups in NRW mit bis zu 50.000 € Förderhöhe und 70 % Fördersatz. Einreichung bis 31.10.2026, 16:00 Uhr möglich.

Unternehmensfinanzierung Beratung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.05. - 31.10.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende)
Fördersumme: Maximal 35.000 €
Förderquote: 70 %
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung der Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts, um Start-ups in Nordrhein-Westfalen einen erfolgreichen Markteintritt zu ermöglichen und die digitale sowie nachhaltige Transformation voranzutreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Dienstleistungen für direkte Prototypen-Entwicklung (Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, UI/UX-Design, Lizenzierung externer Inhalte)
  • Dienstleistungen für indirekte Prototypen-Entwicklung (Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb)
  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren
  • Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben an nahestehenden Personen und verbundenen Unternehmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
  • Gründung höchstens drei Jahre zurückliegend
  • Nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz unter 2 Mio. €
  • Keine Gewinnausschüttung
  • Keine Übernahme oder Zusammenschluss mit anderem Unternehmen (Ausnahmen unter 10 % Umsatzregel)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag über EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich
  2. Absichtserklärungen von Coach und Mentor
  3. KMU-Erklärung
  4. Projektbeschreibung inklusive Geschäftsmodell
  5. Finanzierungsplan
  6. Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre (sofern vorhanden)
  7. Aktuelle BWA und ggf. EÜR

Bewertungskriterien

  • Plausibilität und Angemessenheit des Vorhabens
  • Beitrag zur Nachhaltigkeit
  • Beitrag zu Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW
  • Innovatives und wirtschaftliches Potenzial

Beschreibung

Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market-Gutschein) richtet sich an nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen und junge Start-ups in Nordrhein-Westfalen, die höchstens drei Jahre bestehen, weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Ziel ist die Begleitung innovativer Ideen bis zum funktionsfähigen Prototypen digitaler Produkte. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben bis zu 50 000 € mit einem Fördersatz von 70 % – das entspricht maximal 35 000 € Zuschuss. Die Antragsfrist läuft fortlaufend bis zum 31. Oktober 2026, 16 Uhr. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt bis zu zwölf Monate, sodass Gründer:innen flexibel und in einem einstufigen Verfahren ihren Markteintritt vorbereiten können.

Förderfähige Ausgaben umfassen direkte Dienstleistungen für Software- und Hardwareentwicklung, Produkt- und UI/UX-Design sowie Lizenzierung externer Inhalte. Darüber hinaus gehören indirekte Leistungen wie Geschäftsmodellentwicklung, Markt- und Zielgruppenanalysen, Marketing und Vertrieb, die Anschaffung von Vorprodukten oder Teillösungen sowie Coachingleistungen und beratende Mentor:innen zum Umfang. Voraussetzung ist die Begleitung durch eine Coach:in und eine Mentor:in, die mit Absichtserklärung ihre Expertise in Start-up-Coaching und Branchennetzwerken einbringen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Plausibilität, Beitrag zur Nachhaltigkeit, Bezug zu den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW und wirtschaftlichem Potenzial. Die Einreichung des Förderantrags erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich bei der Innovationsförderagentur NRW und erfordert eine Projektbeschreibung inklusive Geschäftsmodell, Finanzierungsplan, KMU-Erklärung sowie gegebenenfalls Jahresabschlüsse, BWA und EÜR. Dieses Angebot unterstützt Start-ups dabei, digitale Geschäftsmodelle marktfähig zu gestalten und die digitale sowie nachhaltige Transformation voranzutreiben.

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