Förderung der Erhaltung von Entwässerungsanlagen
Förderung von Instandhaltungsmaßnahmen für bestehende Entwässerungsanlagen und Meliorationen im ländlichen Raum der Steiermark. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Instandhaltungsmaßnahmen für bestehende Entwässerungsanlagen und Meliorationen, die mit Fördermitteln des Landes im ländlichen Raum errichtet wurden.
Förderfähige Ausgaben
- Instandsetzungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landwirtschaftlicher Betrieb
- Mitgliedschaft in einer Entwässerungsgenossenschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Plangrundlagen
- Förderungsansuchen
Beschreibung
Die Förderung zur Erhaltung von Entwässerungsanlagen in der Steiermark unterstützt landwirtschaftliche Betriebe und Entwässerungsgenossenschaften dabei, bestehende Entwässerungssysteme und Meliorationsmaßnahmen im ländlichen Raum fachgerecht instand zu halten. Ziel ist es, die wertvollen Infrastrukturinvestitionen, die mit Fördermitteln des Landes errichtet wurden, langfristig funktionsfähig zu sichern. Mit einer kontinuierlichen Einreichmöglichkeit fördert das Programm Reparatur- und Wartungskosten an Gräben, Leitungen und zugehörigen Meliorationsanlagen, um Bodenerosion vorzubeugen, Wasserrückhalt zu gewährleisten und das landwirtschaftliche Potenzial nachhaltig zu stärken. Die Abwicklung erfolgt über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, das mit fachlicher Beratung und Prüfprozessen für einen transparenten Ablauf sorgt.
Gefördert werden bis zu 40 % der anerkannten Instandsetzungskosten, wobei die finanzielle Unterstützung auf jene Maßnahmen beschränkt ist, die laut Plangrundlagen als dringend erforderlich gelten. Förderberechtigt sind eingetragene Unternehmen und Genossenschaften, die Mitglied einer Entwässerungsgenossenschaft sind und im ländlichen Raum Steiermarks tätig sind. Die Antragstellung erfolgt jederzeit mittels eines vollständigen Förderungsansuchens und der erforderlichen Plangrundlagen. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung als Direktzuschuss. Die Initiative leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu effizientem Gewässermanagement und Klimaschutz in der Agrarlandschaft der Steiermark.
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