Förderung der Ernst-Kirchner-Stiftung
Die Ernst-Kirchner-Stiftung fördert zur Steigerung der Lebensfreude psychisch erkrankter Menschen u.a. Freizeitangebote, Gemeinschaftsaktivitäten, Ausflüge/Urlaube sowie projekt- und einzelfallbezogene Maßnahmen für Patientinnen und Patienten der LWL-Klinik Münster sowie Bewohnerinnen und Bewohner des LWL-Wohnverbundes Münster und des LWL-Pflegezentrums Münster.
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Förderkriterien
Förderziel
Steigerung der Lebensfreude psychisch erkrankter Menschen durch Unterstützung von Freizeitangeboten, gemeinschaftlichen Aktivitäten, Ausflügen, Urlauben und individuellen Maßnahmen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftlicher Antrag durch die Leitung der LWL-Klinik Münster, des LWL-Wohnverbundes Münster oder des LWL-Pflegezentrums Münster
- Detaillierte Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Kosten- und Finanzierungsdarstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Zielsetzung
- Kosten- und Finanzierungsdarstellung
Bewertungskriterien
- Entscheidung nach freiem Ermessen der Stiftung
Beschreibung
Die Ernst-Kirchner-Stiftung unterstützt Initiativen in Nordrhein-Westfalen, die das Wohlbefinden psychisch erkrankter Menschen nachhaltig fördern. Insbesondere werden Freizeitangebote, gemeinschaftliche Aktivitäten sowie Ausflüge und Urlaubsmaßnahmen für Patient:innen der LWL-Klinik Münster, Bewohner:innen des LWL-Wohnverbunds und des LWL-Pflegezentrums Münster gefördert. Dabei kann es sich um kulturelle, sportliche oder kreative Projekte handeln, die den Alltag bereichern und Momente der Lebensfreude schaffen. Die kontinuierliche Vergabe von Zuschüssen richtet sich an öffentliche Einrichtungen, die sich mit innovativen und bedarfsorientierten Konzepten engagieren.
Für eine Antragstellung ist ein schriftlicher Antrag durch die Leitung der jeweiligen LWL-Einrichtung erforderlich. Dieser sollte eine detaillierte Projektbeschreibung, präzise Zielsetzungen sowie eine transparente Kosten- und Finanzierungsdarstellung enthalten. Die Entscheidung über Förderanträge erfolgt nach freiem Ermessen der Stiftung, wobei die fachliche Qualität und die potenzielle Wirkung auf die Lebensqualität der Teilnehmer:innen im Fokus stehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die gezielte Förderung individueller und gruppenbezogener Maßnahmen wird ein soziales Netzwerk gestärkt, das langfristig zur Resilienz und Lebensfreude psychisch erkrankter Menschen beiträgt.
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