Zuschuss

Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)

Die GRW-Förderung unterstützt die Errichtung und den Ausbau von Technologie- und Gründerzentren in Niedersachsen. Zuschüsse bis zu 60 % (bei besonderem Bedarf bis zu 90 %) der förderfähigen Ausgaben möglich.

Existenzgründung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Niedersachsen
Unternehmensgröße: KMU und Großunternehmen
Fördersumme: bis zu 5.000.000 €
Förderquote: 60% - 90%
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren in Niedersachsen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Schaffung und Sicherung qualifizierter Arbeitsplätze sowie Förderung von Innovations- und Kooperationsräumen.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungs- und Baunebenkosten
  • Baukosten
  • Lieferungen und Leistungen (z. B. Erstausstattung)
  • Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten des Grundstückserwerbs
  • Kosten für Bauleitplanung
  • Finanzierungskosten
  • Hausanschlusskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Nachweis bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte
  • Erfüllung der GRW-Kriterien zur Art der Tätigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Produktinformation Technologie- und Gründerzentren (GRW)
  2. De-minimis-Erklärung mit Testat
  3. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
  4. Musterantrag Technologie- und Gründerzentren
  5. Raumprogramm nach ZBauL Nr. 6.1.1

Bewertungskriterien

  • Bedeutende regionale Effekte
  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Eigenfinanzierungsbeitrag
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Zweckbindungsfrist

Beschreibung

Die RL GRW-TGZ unterstützt seit langem den Aufbau und die Erweiterung von Technologie- und Gründerzentren in Niedersachsen, um die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken und qualifizierte Arbeitsplätze zu fördern. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie steuerbegünstigte gemeinnützige Träger, die Infrastruktur und Leistungen für Gründer:innen und Start-ups bereitstellen. Mit Zuschüssen von bis zu 60 Prozent (bei besonderem Bedarf bis 90 Prozent) der förderfähigen Ausgaben können innovative Räume für Forschung, Entwicklung und Vernetzung entstehen. Bis zu 5 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben stellen Bund und Land gemeinsam bereit – bei besonderen Struktur- und Transformationsvorhaben sind höhere Sätze möglich. Die Förderung zielt darauf ab, grenzüberschreitende Kooperationen zu initiieren und den Technologietransfer in Wachstumsbranchen zu beschleunigen.

Gefördert werden insbesondere Planungs- und Baunebenkosten, Baukosten, Lieferungen und Leistungen (z. B. Erstausstattung) sowie Anschaffung oder Herstellung von Grundstücken und Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens. Voraussetzung ist der Sitz oder die Betriebsstätte in Niedersachsen, die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme sowie der Nachweis bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte und die Erfüllung der GRW-Kriterien zur Art der Tätigkeit. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate; Zuwendungsbescheide erfolgen im hochschuleigenen oder kommunalen Verfahren. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) berät umfassend zu Förderquoten, Finanzierungskonzept und Kombinationsmöglichkeiten mit De-minimis-Beihilfen. Durch passgenaue Förderentscheidungen entstehen nachhaltige Gründer-Ökosysteme, die langfristig regionale Wertschöpfung und Beschäftigung sichern.

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