Förderung der Erwachsenenbildung
Land Niederösterreich fördert Erwachsene in Bildungs- und Bibliothekseinrichtungen zur kostenlosen Vermittlung grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Um der Bedeutung der Erwachsenenbildung Rechnung zu tragen, vergibt das Land Niederösterreich Förderungen an NÖ Erwachsenenbildungseinrichtungen im engeren Sinn und an NÖ öffentlichen Bibliotheken. Die Initiative Erwachsenenbildung hat zum Ziel, in Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen nach Abschluss der schulischen Ausbildung den kostenlosen Erwerb grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beitrag zu Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetz 1996, Landeskultur- und Landesentwicklungskonzepten
- Sitz des Förderungswerbers in Niederösterreich oder Durchführung des Projekts in Niederösterreich
- Darlegung der Eigenleistungen und Finanzierungsbeiträge Dritter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Förderungsbegehren
- Nachweis des Niederösterreichbezugs
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan und Darlegung der Eigenleistungen
Beschreibung
Die Initiative Erwachsenenbildung des Landes Niederösterreich fördert Bildungseinrichtungen und öffentliche Bibliotheken in Niederösterreich mit Zuschüssen, um Erwachsenen nach Abschluss der schulischen Ausbildung kostenlose Lernmöglichkeiten zu eröffnen. Im Fokus stehen die Vermittlung grundlegender Kompetenzen sowie das Erlangen von Bildungsabschlüssen im Bereich Bildung, Aus- und Weiterbildung. Dieses Programm richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die in Niederösterreich leben und ihre beruflichen und persönlichen Entwicklungschancen durch neue Qualifikationen stärken möchten. Anträge können fortlaufend und unbefristet seit dem 1. November 2017 eingereicht werden.
Förderberechtigt sind in erster Linie Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen, die ein Konzept zur Umsetzung vorlegen. Voraussetzung ist ein nachweisbarer Bezug zum Land Niederösterreich – entweder durch Sitz oder Projektumsetzung – sowie ein Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 und den entsprechenden Landesentwicklungskonzepten. Zudem sind Eigenleistungen und Fremdfinanzierungsbeiträge transparent darzulegen. Für die Antragstellung werden ein schriftliches Förderungsbegehren, der Nachweis des Niederösterreich-Bezugs, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan mit Aufschlüsselung aller Eigenleistungen benötigt. Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt und unterstützt Projekte jeder Größenordnung, die zur Stärkung des lebenslangen Lernens beitragen und langfristig die Bildungsstruktur der Region verbessern.