Förderung der Erwin Fey Stiftung Berlin (Zuwendungen für Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche)
Die Erwin Fey Stiftung Berlin fördert laufend Projekte in Berlin und Brandenburg für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zur Persönlichkeitsbildung, Schul- und Ausbildung sowie Chancengleichheit. Anträge können jederzeit gestellt werden und werden in vierteljährlichen Sitzungen geprüft.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten in Berlin und Brandenburg, die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen im Bereich Persönlichkeitsbildung, Schul- oder Ausbildung dienen und Chancengleichheit fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Laufende Sachkosten
- Veranstaltungskosten
- Reisekosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt in Berlin oder Brandenburg
- Fokus auf sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
- Förderzweck im Bereich Persönlichkeitsbildung, Schul-/Ausbildung oder Chancengleichheit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuwendungsantrag (Formular)
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Relevanz des Projekts für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
- Nachhaltigkeit und Wirkungspotenzial
- Qualität der Projektplanung und -beschreibung
Beschreibung
Die Erwin Fey Stiftung Berlin unterstützt fortlaufend gemeinnützige Projekte, Vereine, Institutionen und Einzelpersonen in Berlin und Brandenburg, die sich für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Persönlichkeitsbildung, Begleitung in Schul- und Ausbildungsphasen sowie Initiativen zur Förderung von Chancengleichheit. Gefördert werden Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten, die durch klare Planungsstrukturen, nachhaltige Wirkung und relevante Zielsetzung überzeugen. Antragsberechtigte können jederzeit eine Zuwendung in Form von Zuschüssen beantragen; die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen Personalkosten, Honorarkosten, laufende Sachkosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten sowie Investitionen und Anschaffungen.
Die Auswahl erfolgt quartalsweise anhand der Kriterien Relevanz für benachteiligte Kinder und Jugendliche, Nachhaltigkeit und Qualität der Projektbeschreibung. Für eine vollständige Bewerbung ist der ausgefüllte Zuwendungsantrag zusammen mit einem detaillierten Finanzierungsplan einzureichen. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, die nächste Prüfungsterminierung endet am 05.03.2026. Die Stiftung erwartet aussagekräftige Projektbeschreibungen, die den Förderzweck im Bereich Persönlichkeitsbildung, Schul- oder Ausbildung sowie Chancengleichheit verdeutlichen. Die Einreichung erfolgt postalisch an die Geschäftsstelle in Berlin; eingesandte Unterlagen werden vertraulich behandelt und gemäß den satzungsgemäßen Zwecken der Stiftung bearbeitet. Mit diesem Engagement trägt die Erwin Fey Stiftung wesentlich dazu bei, jungen Menschen in herausfordernden Lebenslagen neue Perspektiven zu eröffnen.
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