Förderung der Erziehung und Entwicklung für Kindergartenkinder und Schüler:innen mit Behinderung
Förderung der Erziehung und Entwicklung in Förderkindergärten und Einrichtungen für Kinder und Schüler:innen mit Behinderung in Kärnten. Voll- oder Halbinternat möglich. Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Erziehung und Entwicklung von Kindergartenkindern und Schüler:innen mit Behinderung in Förderkindergärten der AVS und in Einrichtungen mit bzw. ohne Internat sowie in den sozialpädagogischen Zentren des Landes Kärnten.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllen des Behindertenbegriffs nach § 2 K-ChG
- Alter bis zum vollendeten 28. Lebensjahr
- Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fachärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) oder Gutachten eines klinischen Psychologen
- Einkommensnachweise (z.B. Waisenpension, Pflegegeldbescheid, Unterhaltszahlungen, Familienbeihilfe, Einkommenssteuerbescheid, Lohnzettel)
Beschreibung
Im Bundesland Kärnten leistet eine öffentliche Einrichtung finanzielle Zuschüsse, um die Erziehung und Entwicklung von Kindergartenkindern und Schüler:innen mit Behinderung in spezialisierten Förderkindergärten der AVS sowie in Einrichtungen mit und ohne Internatsbetrieb zu unterstützen. Dabei stehen sowohl voll- als auch halbinternate Betreuungsformen zur Verfügung und adressieren Kinder und Jugendliche, die gemäß § 2 Abs. 1 K-ChG als Menschen mit Behinderung gelten und ihre Schullaufbahn bis zur gesetzlichen Schulpflicht oder bis zum freiwilligen zehnten Schuljahr absolvieren. Darüber hinaus können junge Erwachsene bis zum vollendeten 28. Lebensjahr von dieser Fördermöglichkeit profitieren. Die antragsberechtigten Träger müssen nach dem Kärntner Kinderbetreuungsgesetz bewilligte Einrichtungen betreiben und zudem sozialpädagogische Zentren des Landes Kärnten einbeziehen. Mit dem Angebot soll individuelle Förderung ermöglicht, chancengerechte Teilhabe im Bildungsbereich gestärkt und die langfristige Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, solange das Programm angeboten wird. Öffentliche Träger können jederzeit Anträge einreichen und fügen diesen ein aktuelles fachärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) oder ein Gutachten einer klinischen Psycholog:in sowie entsprechende Einkommensnachweise (z. B. Pflegegeldbescheid, Unterhaltszahlungen, Familienbeihilfe, Einkommenssteuerbescheid) bei. Bewerbungsunterlagen umfassen damit das fachärztliche bzw. klinisch-psychologische Gutachten und die erforderlichen Einkommensdokumente. Ziel ist die nachhaltige Förderung individueller Entwicklungsprozesse sowie die Stärkung der Selbstständigkeit von Kindern, Schüler:innen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigung in Förderkindergärten und sozialpädagogischen Zentren.