Zuschuss

Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Zuschuss für Erziehungsberatungsstellen in Bayern: Förderung der Fachpersonalkosten für Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Bis zu 19.700 € pro Vollzeit-Fachkraft (Universitätsabschluss); bis zu 14.300 € (Fachhochschulabschluss); bis zu 10.7...
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte als Träger von Erziehungsberatungsstellen dabei, niederschwellige Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorzuhalten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben für präventive Familienerziehung
  • Multiplikatorenarbeit (Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienbildungsstätten, Gerichten etc.)
  • Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Psychologisch-psychosoziale Diagnostik
  • Förderung und Integration junger Menschen mit besonderen Schwierigkeiten
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger der Erziehungsberatungsstellen
  • Erziehungsberatungsstelle mit Aufgaben: Beratung von Kindern und Jugendlichen, Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Personensorge- und Umgangsberatung, Betreuung in Notsituationen, Eingliederungshilfe
  • Besetzung mit Fachkräften mit psychologischem/psychotherapeutischem oder sozialpädagogischem Studium (Bachelor/Master) bzw. einschlägiger Qualifikation
  • Mindestens 3 Fachpersonalstellen und eine angemessene Teamassistenz
  • Inanspruchnahme von Finanzierungsbeteiligungen Dritter und Erbringung angemessener Eigenleistungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Bewilligung (Formular rfm_13-128)
  2. Anlage 1: Personalkostenübersicht
  3. Anlage 2: Kostenübersicht
  4. Anlage 3: Finanzierungsplan
  5. Ausbildungsnachweise (bei erstmaliger Förderung)

Beschreibung

Im Rahmen dieser Förderung stellt der Freistaat Bayern öffentlichen Trägern Mittel zur Verfügung, um in Erziehungsberatungsstellen ein breit gefächertes, niedrigschwelliges Beratungsangebot für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien zu sichern. Ziel ist es, in allen Regionen Bayerns die personelle Ausstattung mit qualifizierten Fachkräften aus Psychologie, Psychotherapie, Sozialpädagogik und verwandten Disziplinen zu stärken. Die Projektlaufzeit beträgt jeweils 12 Monate, eine Antragstellung ist ganzjährig möglich. Als Zuschuss werden anteilige Personalkosten übernommen, damit beispielsweise präventive Familienerziehung, Aufsuchende Angebote und Kriseninterventionen bedarfsgerecht umgesetzt werden können. Mit dieser Maßnahme trägt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur flächendeckenden Sicherung von Erziehungsberatung bei und fördert Kooperationen mit Schulen, Gerichten und weiteren sozialen Einrichtungen.

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, die ihre Beratungsstellen mit mindestens drei Vollzeit-Fachpersonalstellen und einer angemessenen Teamassistenz besetzen. Gefördert werden Ausgaben für Fachpersonal mit Universitätsabschluss (bis zu 19.700 € pro Stelle), Fachhochschulabschluss (bis zu 14.300 €) oder Fachakademie (bis zu 10.740 €). Voraussetzung ist die Erbringung eigener Leistungen und, sofern möglich, die Beteiligung Dritter an den Kosten. Dem Antrag sind der Vordruck rfm_13-128 sowie Anlagen zur Personalkosten- und Kostenübersicht und zum Finanzierungsplan beizufügen; bei erstmaliger Förderung gelten Ausbildungsnachweise als Nachweis. Der Bewilligungszeitraum richtet sich jeweils nach dem Haushaltsjahr.

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