Förderung der Eudim-Stiftung
Fortlaufende bundesweite Förderung von Projekten für ein würdiges und erfülltes Altern älterer Menschen durch die eudim-Stiftung für soziale Gerechtigkeit. Anträge per Post jederzeit möglich; Entscheidungszyklen im Frühjahr und Herbst.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Initiativen und Projekten, die das Leben älterer Menschen lebens- und wohnenswert gestalten, Vereinsamung verhindern sowie die gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit, Pflege und Mobilität im Alter verbessern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Art und Umfang des Projekts, Entstehungsgeschichte und augenblicklicher Stand
- Kurze Darstellung der konkreten Arbeit oder Ausbaustufe, für die die Förderung benötigt wird
- Detaillierter Investitions- und Finanzierungsplan
- Angabe über die Höhe der benötigten Fördersumme und den Beitrag der eudim-Stiftung
- Alle bisherigen Projektunterlagen, Beschreibungen und Faltblätter
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Investitions- und Finanzierungsplan
- Alle bisherigen Projektunterlagen und Faltblätter
- Vereinsatzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Beschreibung
Die eudim-Stiftung für soziale Gerechtigkeit fördert bundesweit Initiativen, die älteren Menschen ein würdevolles und aktives Altern ermöglichen. Als Zuschussgeber unterstützt sie gemeinnützige Organisationen in den Themenfeldern Soziales, Arbeit & Soziales mit Projekten, die Wohnqualität, gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheitsvorsorge, Pflegeangebote und Mobilität im Alter nachhaltig verbessern. Ziel ist es, Vereinsamung zu vermeiden und die Lebensqualität von Senior:innen in ganz Deutschland zu steigern. Die Stiftung agiert vollständig ehrenamtlich, sodass fast sämtliche Fördermittel direkt in die Projekte fließen und eine langfristige Wirkung entfalten können. Förderanträge werden in den Beratungssitzungen im Frühjahr und Herbst entschieden, Eingaben sind fortlaufend per Post möglich.
Förderberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Vereine und Träger, die in ihrem Antrag neben einer aussagekräftigen Projektbeschreibung auch einen detaillierten Investitions- und Finanzierungsplan vorlegen. Ergänzend sind sämtliche bisherigen Projektunterlagen, eine Aufstellung weiterer angefragter Förderer mit aktuellem Verhandlungsstand sowie die Vereinsatzung und der Freistellungsbescheid des Finanzamtes einzureichen. E-Mail- oder Fax-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Das Datum des Poststempels entscheidet über die Frist. Nach positiver Entscheidung wird eine vom Finanzamt anerkannte Spendenbescheinigung erwartet, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Organisationen, die das Leben älterer Menschen in Deutschland nachhaltig gestalten möchten, finden hier eine verlässliche Anlaufstelle für digitale und analoge Verringerung von Isolation sowie für innovative Teilhabe- und Versorgungsformen im Seniorenbereich.