Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)
Zuschuss für operationelle Gruppen und Innovationsprojekte in der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt zur Steigerung von Produktivität und Nachhaltigkeit im Rahmen der EIP AGRI-Richtlinie. Förderquote 25 %–100 %. Anträge vor Beginn der Maßnahme, eigene Antragsrunden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung operationeller Gruppen (OG) und ihrer Innovationsprojekte in der Land- und Forstwirtschaft zur Erreichung der Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachkosten
- Instrumente und Ausrüstungen
- Technisches Wissen, Patente und Lizenzgebühren
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
- Kauf oder Leasing von Maschinen und Anlagen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Operationelle Gruppe als juristische Person oder Personengesellschaft mit Sitz in Sachsen-Anhalt (außer Gebietskörperschaften)
- Mindestens 50 % der Mitglieder mit Betriebs- oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
- Mindestens 2 unabhängige Mitglieder, davon mindestens eines in der Land- oder Forstwirtschaft, Kooperationsvertrag und Aktionsplan erforderlich
- Innovationsprojekt muss eines der vorgegebenen Leitthemen der EIP AGRI erfüllen
- Förderkulisse: ländliches Gebiet Sachsen-Anhalt
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Beschreibung
Die Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), richtet sich an operationelle Gruppen (OG) in der Land- und Forstwirtschaft. Diese multidisziplinären Bündnisse aus Landwirt:innen, Wissenschaftler:innen, Unternehmen und weiteren Akteur:innen entwickeln und erproben gemeinsam neue Erzeugnisse, Verfahren und Technologien. Ziel ist eine nachhaltige Steigerung der Produktivität bei gleichzeitiger Ressourcenschonung und Klimaanpassung. Thematisch stehen etwa Boden- und Wassermanagement, Biodiversität, nachhaltige Nutztierhaltung, effiziente Forstwirtschaft sowie bessere Einbindung von Produzent:innen in Wertschöpfungsketten im Fokus. Die Fördersätze liegen je nach Projekt zwischen 25 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ermöglichen die Realisierung von Demonstrations- und Pilotvorhaben mit Vorbildcharakter im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts.
Antragsberechtigt sind OG in Form juristischer Personen oder Personengesellschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die aus mindestens zwei unabhängigen Mitglied:innen bestehen, wovon mindestens eines in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist. Mindestens 50 % der Mitwirkenden müssen ihren Betriebs- oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Voraussetzung ist ein Kooperationsvertrag sowie ein detaillierter Aktionsplan. Antragstellung erfolgt in eigenständigen Runden vor Maßnahmebeginn. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Personal- und Sachkosten, Instrumente, Ausrüstungen, technisches Wissen, Patente und Lizenzgebühren sowie den Erwerb, Bau und die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich Maschinen und Anlagen. Die erzielten Ergebnisse sind zu dokumentieren, zu evaluieren und über das EIP-Netzwerk zu publizieren, um einen nachhaltigen Wissenstransfer und Vernetzungseffekte zu gewährleisten.