Zuschuss

Förderung der Evangelischen Stiftung „Der gute Hirte“

Die Evangelische Stiftung „Der gute Hirte“ fördert die Evangelische Kirchengemeinde Sassenberg durch Ausschüttung der Erträge und durch zeitnah einzusetzende Spendenmittel, unter anderem für Gottesdienste/Ausstattung, Kinder-, Jugend- und Familienarbeit sowie den Erhalt kirchlicher Gebäude.

Kinder und Jugendliche Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Evangelischen Kirchengemeinde Sassenberg durch Zuschüsse für Gottesdienste, kirchengemeindliche Arbeit (insbesondere Kinder-, Jugend- und Familienarbeit) sowie den Erhalt kirchlicher Gebäude.

Förderfähige Ausgaben

  • Gottesdienste/Ausstattung
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Familienarbeit
  • Erhalt kirchlicher Gebäude

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft oder projektbezogener Bezug zur Evangelischen Kirchengemeinde Sassenberg
  • Antragstellung beim Stiftungsvorstand

Beschreibung

Die Evangelische Stiftung „Der gute Hirte“ unterstützt die Evangelische Kirchengemeinde Sassenberg in Nordrhein-Westfalen durch regelmäßige Ausschüttungen aus Zinserträgen und zeitnah einsetzbare Spendenmittel. Gefördert werden unter anderem die Ausstattung und Durchführung von Gottesdiensten, die kirchengemeindliche Arbeit mit Schwerpunkt auf Kinder-, Jugend- und Familienprojekten sowie der Erhalt und die Instandsetzung kirchlicher Gebäude. Als kontinuierlich offene Fördermöglichkeit richtet sich das Zuschussprogramm ausschließlich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die zur Evangelischen Kirchengemeinde Sassenberg gehören oder einen projektbezogenen Bezug nachweisen können.

Antragstellende profitieren von flexiblen Einreichungsfristen, da Förderanträge jederzeit beim Stiftungsvorstand gestellt werden können. Zuwendungsvoraussetzungen sind die persönliche Mitgliedschaft oder ein direkter Projektbezug zur Kirchengemeinde sowie eine formgerechte Antragstellung. Gefördert werden Ausgaben für Gottesdienstausstattung, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, familienorientierte Initiativen und bauliche Maßnahmen an Kirchengebäuden. Die Stiftung legt besonderen Wert auf eine nachhaltige Verwendung der Mittel entsprechend ihres satzungsgemäßen Zwecks, um das Gemeindeleben zu stärken und die Infrastruktur vor Ort langfristig zu sichern.

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