Sponsoring

Förderung der EWE Stiftung

Die EWE Stiftung fördert fortlaufend Projekte in den Regionen Ems-Weser-Elbe (Niedersachsen), Brandenburg und Rügen in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz. Anträge können jederzeit über das Online-Formular eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft sowie Natur- und Umweltschutz in den Regionen Ems-Weser-Elbe, Brandenburg und Rügen mit besonderem Schwerpunkt auf ländliche Raumförderung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektansatz in den Regionen Ems-Weser-Elbe, Brandenburg oder Rügen
  • Förderzweck Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft oder Natur- und Umweltschutz
  • Steuerbefreiung für mindestens einen der genannten Förderzwecke (Nachweis durch Freistellungsbescheid) oder juristische Person des öffentlichen Rechts

Beschreibung

Die EWE Stiftung unterstützt gemeinnützige Initiativen in den ländlichen Regionen Ems-Weser-Elbe (Niedersachsen), Brandenburg und Rügen mit einem ganzjährigen Sponsoringprogramm. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie Natur-, Umwelt- und Klimaschutz inklusive Energieeffizienz und Tierschutz. Dabei stehen Vorhaben im Vordergrund, die gesellschaftsrelevante Fragestellungen aufgreifen und zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen. Anträge für Kleinprojekte bis 9.999 Euro werden in der Regel alle zwei Monate beschlossen, während Anträge ab 10.000 Euro in gemeinsamen Sitzungen von Stiftungsrat und Vorstand geprüft werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular, wodurch eine einfache und transparente Bearbeitung gewährleistet wird.

Förderberechtigt sind steuerbegünstigte Organisationen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen und öffentliche Institutionen, die im Versorgungsgebiet der Stiftung ansässig sind. Voraussetzung ist der Nachweis der Steuerbefreiung für mindestens einen der genannten Förderzwecke oder der Status als juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Auswahlkriterien legen Wert auf klare Projektziele, Nachhaltigkeit und regionalen Mehrwert. Unabhängig von Herkunft, Alter oder Geschlecht können Initiative­rende ihr Vorhaben jederzeit digital einreichen; eine vorzeitige Aufnahme der Maßnahme ist dabei ausgeschlossen. Durch die kontinuierlichen Fördermöglichkeiten schafft die Stiftung Raum für innovative Ansätze und langfristige Partnerschaften in Brandenburg, Mecklenburg‐Vorpommern und Niedersachsen.

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