Förderung der Familie Schambach-Stiftung – Palliative Einrichtungen (Raum Frankfurt am Main)
Förderung für palliative Einrichtungen im Raum Frankfurt am Main. Anträge können fortlaufend gemäß den Bewilligungsbedingungen gestellt werden; über die Vergabe entscheidet der Vorstand, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von palliativen Einrichtungen in Frankfurt am Main und Umgebung sowie von Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der Palliativmedizin durch Bereitstellung finanzieller Mittel zugunsten der Patientenbetreuung und wissenschaftlicher Projekte.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb einer palliativen Einrichtung im Rhein-Main-Gebiet oder Forschungseinrichtung im Bereich Palliativmedizin
- Steuerbegünstigter Status (Gemeinnützigkeit) oder eigene steuerliche Anerkennung
- Erfüllung der Bewilligungsbedingungen der Familie Schambach-Stiftung
Beschreibung
Die Familie Schambach-Stiftung stellt fortlaufend Zuschüsse für palliative Einrichtungen im Raum Frankfurt am Main bereit und unterstützt damit gezielt sowohl stationäre und ambulante Hospizdienste als auch Forschungseinrichtungen im Bereich der Palliativmedizin. Die Förderung zielt darauf ab, die Versorgung von schwerkranken Menschen zu verbessern, indem finanzielle Mittel für die Patientenbetreuung, Fachkräfteausbildung und wissenschaftliche Projekte bereitgestellt werden. Im Sinne der Stifterin Hannelore Schambach fördert die Stiftung Projekte, die unmittelbar oder indirekt zur Entlastung von Patient:innen und Angehörigen beitragen sowie innovative Forschungsvorhaben vorantreiben. Eine regionale Beschränkung gilt für Einrichtungen, die im Rhein-Main-Gebiet tätig sind; Forschungsinstitutionen können bundesweit Anträge einreichen.
Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen mit nachgewiesenem steuerbegünstigtem Status. Voraussetzung ist der Betrieb einer palliativen Einrichtung im Frankfurter Umland oder ein Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Palliativmedizin. Die Bewilligungsbedingungen der Familie Schambach-Stiftung müssen erfüllt sein, über die Vergabe entscheidet der Vorstand; ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei insbesondere Projekte zur Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit, Qualitätsentwicklung in der Patientenversorgung und wissenschaftliche Studien im Fokus stehen. Interessierte Institutionen finden in den Bewilligungsbedingungen detaillierte Hinweise zu den Förderkriterien und zum Antragsverfahren.
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