Zuschuss

Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden

Zuschüsse für Familien mit geringem Einkommen in Bayern für Erholungsurlaube in anerkannten Familienferienstätten und Wochenendangebote der Eltern- und Familienbildung.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 19,50 € pro Tag für Kinder und Erwachsene, bis zu 25,50 € pro Tag für Kinder mit Behinderung; bei Eltern- und ...
Förderquote: 90%

Förderziel

Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen bei der Durchführung eines gemeinsamen Urlaubs in anerkannten Familienferienstätten sowie der Teilnahme an Wochenendveranstaltungen der Eltern- und Familienbildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterbringungskosten in der Familienferienstätte
  • Verpflegungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrtkosten
  • Eintritte
  • sonstige Nebenkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Bayern
  • Familienurlaub in einer anerkannten Familienferienstätte ohne vorherige Buchung
  • Familienurlaub mindestens 6 Verpflegungstage, höchstens 14 Verpflegungstage
  • Antragseingang beim ZBFS mindestens drei Wochen vor Maßnahmebeginn und vor Buchung
  • Nettoeinkommen der Familie unter den gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis des Kindergeldbezugs
  2. vollständiger Einkommensteuerbescheid des vorvergangenen Jahres
  3. Bescheid über Leistungen nach SGB II/SGB XII oder Kinderzuschlag/Wohngeld

Beschreibung

Das Förderangebot richtet sich an Eltern, Pflegeeltern und Alleinerziehende mit geringem Nettoeinkommen in Bayern, die einen gemeinsamen Erholungsurlaub buchen oder an Eltern- und Familienbildungswochenenden teilnehmen möchten. Als Zuschuss werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Unterbringungs- und Verpflegungskosten übernommen. Pro Verpflegungstag können für berücksichtigungsfähige Kinder und Erwachsene bis zu 19,50 € gewährt werden, für Kinder mit Behinderung bis zu 25,50 €. Für Wochenendveranstaltungen der Eltern- und Familienbildung beträgt die Unterstützung bis zu 27,00 € pro Kind und 30,50 € pro Erwachsenen.

Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Bayern und ein Familieneinkommen unter den gesetzlich festgelegten Grenzen. Förderfähig sind ausschließlich Unterbringungs- und Verpflegungskosten, während Fahrt-, Eintritts- und sonstige Nebenkosten unberücksichtigt bleiben. Der Erholungsaufenthalt in einer anerkannten Familienferienstätte muss zwischen sechs und maximal 14 Verpflegungstagen liegen, zudem ist die Teilnahme an einem Wochenendseminar mit mindestens 13 Unterrichtseinheiten erforderlich. Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden, muss jedoch mindestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme und vor einer verbindlichen Buchung eingereicht werden. Als Nachweise dienen unter anderem der Kindergeldbezugsnachweis, der vollständige Einkommensteuerbescheid des vorvergangenen Jahres oder – bei Leistungsbezug – ein Bescheid nach SGB II/SGB XII bzw. über Kinderzuschlag oder Wohngeld. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Eingang aller erforderlichen Unterlagen.

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