Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden
Zuschüsse für Familienferienstätten in Bayern zur Durchführung von Familienerholung und Eltern- und Familienbildungs-Angeboten an Wochenenden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Durchführung von mehrtägigen Erholungsaufenthalten für Familien in anerkannten Familienferienstätten sowie von Wochenendangeboten zur Eltern- und Familienbildung in Bayern.
Förderfähige Ausgaben
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
- Honorare für Referent:innen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Familienferienstätte in Bayern
- Angebot von mehrtägigen Familienerholungsaufenthalten oder Wochenendveranstaltungen zur Eltern- und Familienbildung
- Nachweis über Trägerschaft und gemeinnützigen oder öffentlichen Status
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Konzeptbeschreibung der Maßnahme
- Kostenaufstellung
Beschreibung
Das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ermöglicht gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen in Bayern die finanzielle Unterstützung von Familienferienstätten. Ziel ist die Durchführung mehrtägiger Erholungsaufenthalte für Familien sowie von Wochenendveranstaltungen zur Eltern- und Familienbildung. Als förderfähige Ausgaben gelten dabei Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Honorare für Referent:innen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Anerkennung als Familienferienstätte in Bayern, der Nachweis der gemeinnützigen oder öffentlichen Trägerschaft und die Vorlage eines detaillierten Konzepts zur Maßnahme. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Benötigt werden neben dem ausgefüllten Antragsformular eine Konzeptbeschreibung und eine Kostenaufstellung.
Das Programm richtet sich insbesondere an Familien mit mindestens einem Kind, darunter Eltern-Kind-Gruppen und Alleinerziehende, die entlastende Erholungs- und pädagogisch begleitete Bildungsangebote in Anspruch nehmen möchten. Verantwortlich für Verwaltung und Beratung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Dieses koordiniert den Antragseingang und unterstützt bei fachlichen Fragen rund um Fördervoraussetzungen, Abrechnung und Berichtspflichten. Durch die finanzielle Entlastung wird sichergestellt, dass auch einkommensschwächere Familien an wertvollen Bildungs- und Erholungsmaßnahmen partizipieren können und so nachhaltige Impulse für Zusammenhalt und elterliche Kompetenzentwicklung erhalten.
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