Förderung der Ferienbetreuung
Das Land Burgenland fördert Ferienbetreuungsaktionen für Kinder bis 14 Jahren in den Schul- und Kindergartenferien zur Entlastung erwerbstätiger Eltern, insbesondere Alleinerziehender. Anträge sind bis spätestens 6 Monate nach Durchführung der Betreuung zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Ferienbetreuungsaktionen im Burgenland zur Entlastung erwerbstätiger Eltern, insbesondere Alleinerziehender, während der Schul- und Kindergartenferien.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sach- und Materialkosten
- Verpflegungskosten
- Mietkosten für Räumlichkeiten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
- Förderungen nach Bundesgesetzen (z. B. Bildungsinvestitionsgesetz)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Burgenland
- Juristische Person mit ausschließlich gemeinnützigen und nicht gewinnorientierten Zweck
- Organisator der Ferienbetreuungsaktionen in eigener Verantwortlichkeit
- Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit den Eltern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Auszug aus dem Zentralen Vereinsregister
- Einnahmen- und Ausgabenrechnung
- Namhaftmachung der hauptverantwortlichen Ansprechperson
- Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen
- Name und Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer
- Programm der Ferienaktion
- Nachweis bei gemeindeübergreifender Durchführung durch Amtsstempel
Bewertungskriterien
- Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen
- Qualifikation des pädagogisch verantwortlichen Personals
- Kindgerechtes Betreuungsprogramm
- Sozial gestaffelte Elternbeiträge
Beschreibung
Im Burgenland unterstützt eine Förderinitiative des Landes gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen bei der Durchführung von Ferienbetreuungsaktionen für Kinder bis 14 Jahre während der Schul- und Kindergartenferien. Ziel ist die spürbare Entlastung erwerbstätiger Eltern, insbesondere Alleinerziehender. Die Maßnahme wird als 100 %iger Zuschuss gewährt und deckt einen Höchstbetrag von 350 € pro Gruppe und Woche ab. Bei integrativen oder ganztägigen Angeboten erhöht sich die Fördersumme auf bis zu 500 € wöchentlich. Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Verpflegung sowie Mietkosten für geeignete Räumlichkeiten. Die Mittel werden einmalig ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Nachweise eingereicht sind.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit Sitz im Burgenland, die gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Zwecke verfolgen und die Ferienbetreuung in eigener Verantwortlichkeit organisieren. Voraussetzung ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit den Erziehungsberechtigten. Die Fachlichkeit des pädagogisch verantwortlichen Personals, ein kindgerechtes Programm sowie sozial gestaffelte Elternbeiträge fließen in die Bewertung ein. Zur Antragstellung sind unter anderem ein Auszug aus dem Zentralen Vereinsregister, eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Originalrechnungen samt Zahlungsbestätigungen sowie die Namensnennung und Qualifikation der Betreuer:innen vorzulegen. Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss der Ferienbetreuung übermittelt werden.