Zuschuss

Förderung der Forstwirtschaft durch das Land Kärnten gem. K-LFF 2023

Kärntner Förderprogramm K-LFF 2023 zur Unterstützung von Projekten in der Forstwirtschaft. Gefördert werden u.a. waldbauliche Maßnahmen, Forsterschließung, Waldbesitzervereinigungen, Holzverarbeitung, Wissenstransfer, Investitionen zur Stärkung der Waldökosysteme und Aufarbeitung von Schadhölzern. Anträge können laufend eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.07.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 100%

Förderziel

Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Unterstützung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Sachaufwendungen
  • Personalkosten
  • Planungskosten
  • Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Öffentliche Abgaben
  • Gerichts- und Verwaltungskosten
  • Anwalts- und Notariatskosten
  • Lizenzgebühren
  • Nicht projektspezifische Versicherungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung in Kärnten
  • Einreichung gemäß Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023 (K-LFF 2023)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Verpflichtungserklärung
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan
  5. Verwendungsnachweise

Bewertungskriterien

  • Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit
  • Projektbewertung anhand Betriebskonzept
  • Einhaltung technischer und umweltrechtlicher Vorgaben

Beschreibung

Das Programm fördert innovative Projekte zur Stärkung der Forstwirtschaft in Kärnten und richtet sich an natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen mit Niederlassung im Bundesland. Ziel ist es, Struktur und Naturgegebenheiten der Region zu berücksichtigen und eine enge Verzahnung der Forstwirtschaft mit der Gesamtwirtschaft zu unterstützen. Mit einer Förderquote von 100 % werden Investitionskosten, Sachaufwendungen, Personalkosten, Planungskosten und Beratungskosten finanziert. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, das Programm gilt ab 15.07.2023 bis auf Weiteres und bietet flexible Hilfestellung bei der Umsetzung umwelt- und klimaschutzorientierter Waldprojekte.

Gefördert werden unter anderem waldbauliche Maßnahmen wie Bodenbearbeitung, Aufforstung und Bestandespflege, der Ausbau forstlicher Erschließung (Forststraßen), die Gründung und Professionalisierung von Waldbesitzer:innen‐Vereinigungen sowie Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung von Holz und Biomasse. Ebenso unterstützt das Programm Wissenstransfer‐Initiativen, Demonstrationsvorhaben, die Aufarbeitung von Schadhölzern und Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Waldökosystemen. Nicht förderfähig sind öffentliche Abgaben, Gerichts- und Verwaltungskosten, Anwalts- und Notariatskosten, Lizenzgebühren, nicht projektspezifische Versicherungen, Steuerberatungskosten und Abschreibungen. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, anhand eines Betriebskonzepts sowie unter Einhaltung technischer und umweltrechtlicher Vorgaben. Zur Antragstellung sind Antragsformular, Verpflichtungserklärung, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Verwendungsnachweise einzureichen, um eine rasche Förderzusage zu gewährleisten.

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