Förderung der Freien Wohlfahrtspflege
Förderung der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg zur teilweisen Abdeckung laufender Personal- und Geschäftskosten der Spitzenverbände.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Zuwendung ist es, die laufenden Personal- und Geschäftskosten teilweise abzudecken, die den Verbänden dadurch entstehen, dass diese im Rahmen des Fürsorgeauftrags des Landes Förderprogramme umsetzen, Beratungsleistungen erbringen und Dienste organisieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Geschäftskosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der LIGA der freien Wohlfahrtspflege
Beschreibung
In Baden-Württemberg bietet das Land mit der Förderung der Freien Wohlfahrtspflege eine kontinuierlich verfügbare Zuschussmöglichkeit, die gezielt gemeinnützige Spitzenverbände der LIGA der freien Wohlfahrtspflege unterstützt. Dazu zählen unter anderem Caritas, DPWV, DRK, AWO, Diakonie sowie die Israelitische Religionsgemeinschaft. Zielsetzung dieser Maßnahme ist die teilweise Deckung laufender Personalaufwendungen und Geschäftskosten, die im Rahmen des Fürsorgeauftrags anfallen. Dies umfasst insbesondere den Einsatz für Planung und Umsetzung von Förderprogrammen, die Erbringung von Beratungsleistungen sowie die Organisation und Durchführung sozialer Dienste im Land.
Zuwendungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der LIGA der freien Wohlfahrtspflege. Als förderfähige Ausgaben gelten explizit Personalaufwendungen und betriebliche Geschäftskosten. Die breite Förderausrichtung ermöglicht es den Verbänden, ihre Kernaufgaben im Sozialsektor nachhaltig zu stärken und die Versorgung von Bürger:innen in unterschiedlichen Lebenslagen zu sichern. Durch diese Unterstützung leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und entlastet die gemeinnützigen Organisationen in Baden-Württemberg bei den unverzichtbaren Verwaltungs- und Betriebskosten.
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