Förderung der Freiherr von Ulner'schen Stiftung
Unterstützung hilfsbedürftiger Einwohnerinnen und Einwohner im Rhein-Neckar-Kreis durch finanzielle Beihilfen für medizinische Behandlungen, Hilfsmittel und notwendige Einrichtungsgegenstände sowie Förderung gemeinnütziger Projekte und bürgerschaftlichen Engagements.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung verfolgt mildtätige Zwecke gemäß der Stiftungssatzung: a) Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises, b) Förderung von Maßnahmen zur Stärkung solcher Hilfen und c) Unterstützung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zur Hilfe für Bedürftige.
Förderfähige Ausgaben
- Medizinische Behandlungen
- Medizinische Hilfsmittel
- Notwendige Einrichtungsgegenstände
- Kosten gemeinnütziger Projekte und Engagement
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bereits bestellte oder autorisierte Gegenstände und Leistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis
- Nachweis der finanziellen Notlage (Einkommensnachweise)
- Ablehnungsbescheid von Jobcenter/Sozialamt oder Krankenkasse
- Antragsformular der Stiftung
- Keine nachträgliche Bewilligung für bereits bestellte Leistungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweise (ALG-Bescheid, Rentenbescheid, Grundsicherung etc.)
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Ablehnungsbescheid des Jobcenters/Sozialamtes oder der Krankenkasse
- Vollmacht/Betreuerausweis (falls erforderlich)
- Antragsformular der Stiftung
Bewertungskriterien
- Schwere der finanziellen Notlage
- Einhaltung der Stiftungszwecke
Beschreibung
Die Freiherr von Ulner’sche Stiftung gewährt Einwohner:innen des Rhein-Neckar-Kreises, die sich in akuten finanziellen Notlagen befinden, unbürokratische Zuschüsse für medizinische Behandlungen, Hilfsmittel und notwendige Einrichtungsgegenstände. Darüber hinaus werden gemeinnützige Projekte sowie bürgerschaftliches Engagement unterstützt, um langfristig die Rahmenbedingungen für soziale Hilfe im Kreisgebiet zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Als selbständige kommunale Stiftung ohne eigenes Personal wird sie seit 1979 vom Kämmereiamt des Landratsamts verwaltet und verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke gemäß ihrer Satzung.
Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige und ehrenamtliche Träger im Rhein-Neckar-Kreis. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; die Förderquote beträgt 100 %. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis sowie der Nachweis der finanziellen Notlage anhand von Einkommensnachweisen, Kontoauszügen der letzten drei Monate, Mietvertrag und einem Ablehnungsbescheid von Jobcenter, Sozialamt oder Krankenkasse. Nicht gefördert werden bereits bestellte oder autorisierte Leistungen. Im Auswahlprozess spielen die Schwere der Bedürftigkeit und die Einhaltung der Stiftungszwecke eine zentrale Rolle. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen medizinische Behandlungen, Hilfsmittel, notwendige Einrichtungsgegenstände sowie Kosten gemeinnütziger Projekte. Nach Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Stiftungsbeirat zeitnah über die Zuwendung und sorgt so für eine passgenaue Unterstützung lokaler Initiativen und hilfebedürftiger Personen.
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