Zuschuss

Förderung der Friederike von Bonin-Stiftung

Die Friederike von Bonin-Stiftung stellt Fördermittel zur Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Hochtaunuskreis bereit und fördert darüber hinaus Kinder- und Jugendhilfe sowie Hospizeinrichtungen.

Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Hochtaunuskreis, nachhaltige finanzielle Absicherung der diakonischen Arbeit in der Region sowie Förderung von Kinder- und Jugendhilfe und Hospizeinrichtungen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Diakonisches Projekt im Einzugsgebiet der Diakonie Hessen (Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck)
  • Vorliegen einer Finanzierungslücke nach Ausschöpfung öffentlicher Fördermittel

Beschreibung

Die Friederike von Bonin-Stiftung fördert seit ihrer Gründung 2015 diakonische Initiativen in Hessen, um die Betreuung und Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Hochtaunuskreis dauerhaft finanziell zu sichern. Mit Schwerpunkt auf Projekten des Diakonischen Werks Hochtaunus unterstützt die Stiftung darüber hinaus Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hospizeinrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung vulnerabler Gruppen nachhaltig zu stärken und eine Lücke in der öffentlichen Finanzierung zu schließen. Bislang wurden über 90.000 Euro an Zuschüssen ausgeschüttet, um Beratungsangebote, soziale Begegnungsstätten und Begleitprojekte in seelischen Krisen zu realisieren. Durch die Verbrauchsstiftung ist eine intensive Förderung innerhalb des vorgesehenen Zeitraums gewährleistet und kommt unmittelbar den betreuten Personen zugute.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die ein diakonisches Projekt im Einzugsgebiet der Diakonie Hessen (Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck) durchführen und nach Ausschöpfung öffentlicher Mittel einen Finanzierungsbedarf nachweisen können. Eine Beantragung ist jederzeit digital möglich: Nach Angabe des Stiftungszwecks im Bereich „Anfrage an Stiftung Diakonie Hessen“ und Vorlage eines Kostendeckungsplans wird der Antrag geprüft und bedarfsgerecht mit einem Zuschuss unterstützt. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht es Initiativgruppen, Trägern und Fachkräften, langfristig wirksame Konzepte für psychische Gesundheit, Jugendförderung und Hospizarbeit im Hochtaunuskreis zu realisieren und nachhaltig weiterzuentwickeln.

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