Zuschuss

Förderung der Gemeinnützigen Stiftung der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

Die Sparkassen-Stiftung fördert vielfältige Projekte in den Bereichen Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, Jugendpflege, Sport, Erziehung, Kunst und Kultur im Kreis Hersfeld-Rotenburg.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung dient der Erfüllung des öffentlichen Auftrages und unterstützt Initiativen in den Bereichen öffentliche Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, Jugendpflege, Sport, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst, Denkmalpflege, Heimatpflege und Naturschutz im Kreis Hersfeld-Rotenburg.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Kreis Hersfeld-Rotenburg
  • mildtätige oder gemeinnützige Organisation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Informationen für Antragsteller
  2. Antragsformular

Beschreibung

Die gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg wurde im Jahr 1986 zur Erfüllung eines öffentlichen Auftrages gegründet und fördert seither vielfältige Projekte im Kreis Hersfeld-Rotenburg. Die Stiftung unterstützt Initiativen aus den Bereichen Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, Jugendpflege, Sport, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur. Durch die Bereitstellung von Zuschüssen an mildtätige und gemeinnützige Organisationen wird im Raum Hessen ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität geleistet. Die Förderung richtet sich an Organisationen, Vereine und Verbände, die ihren Sitz in diesem Kreis haben, und eröffnet ihnen die Möglichkeit, ihre Projekte gezielt zu realisieren.

Die Förderbereiche umfassen eine breite Palette von Themen, die den sozialen, kulturellen und ökologischen Bedürfnissen der Region gerecht werden. So werden Projekte in der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege ebenso unterstützt wie Maßnahmen zur Jugendförderung und -fürsorge. Ebenso finden Bildungsinitiativen, sportliche Aktivitäten und kulturelle Veranstaltungen Berücksichtigung, wobei auch Umweltschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz als wichtige Bestandteile des Engagements gelten. Die Förderung ermöglicht es den beteiligten Projektträger:innen, nicht nur finanzielle Mittel zu erhalten, sondern auch langfristige, nachhaltige Strukturen aufzubauen, die einen positiven Impuls für die gesamte Region setzen.

Die Antragstellung erfolgt auf Basis eines klar definierten Verfahrens, bei dem neben einem ausfüllbaren Antragsformular auch spezifische Informationen für Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Interessierte Organisationen müssen einen vollständigen Projektantrag einreichen, der sowohl einen detaillierten Finanzierungsplan als auch eine prägnante Projektbeschreibung enthält. Die Entscheidung über die Mittelverwendung trifft das Kuratorium in seiner jährlichen Sitzung, die in der Regel im Februar oder März stattfindet. Mit einer Einreichungsfrist bis zum 31. Dezember 2025 bietet diese Förderung ausreichend Zeit zur sorgfältigen Vorbereitung der Anträge. Die klare Festlegung der Kriterien und Fristen schafft Transparenz und unterstützt eine zielgerichtete Auswahl förderwürdiger Projekte, die den regionalen Bedürfnissen und dem öffentlichen Interesse gerecht werden.

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