Förderung der Gerlinde-Beck-Stiftung (künstlerischer Nachwuchs / bildende Kunst)
Die Gerlinde-Beck-Stiftung fördert seit 1995 den bildenden künstlerischen Nachwuchs durch Stipendien für Studierende, Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten, befristete Werkstatträume sowie Beihilfen zu Produktionskosten künstlerischer Werke.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der gemeinnützigen Rechtsfähigen Stiftung ist es, das künstlerische Werk der Stifterin zu verbreiten, der Allgemeinheit zugänglich zu machen und insbesondere den künstlerischen Nachwuchs im Bereich der bildenden Kunst zu fördern. Dies geschieht durch Gewährung von Stipendien an Studierende, Hilfeleistungen für kunstwissenschaftliche Arbeiten, Schaffung befristeter Arbeitsmöglichkeiten (Werkstatträume) und Beihilfen zu Kosten künstlerischer Werke (insbesondere Plastiken).
Förderfähige Ausgaben
- Stipendienkosten
- Kosten wissenschaftlicher Arbeiten
- Werkstattmiete
- Produktionskosten künstlerischer Werke
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis künstlerischer oder kunstwissenschaftlicher Tätigkeit
- Studien- oder Forschungsprojekt im Bereich bildende Kunst
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis der künstlerischen/akademischen Tätigkeit
- Lebenslauf
- Kostenaufstellung
Bewertungskriterien
- Qualität und Relevanz des künstlerischen Projekts
- Wissenschaftlicher Gehalt bei kunstwissenschaftlichen Arbeiten
- Bedarf an Werkstattraum oder Produktionszuschuss
Beschreibung
Die Gerlinde-Beck-Stiftung fördert seit ihrer Gründung 1995 den bildenden künstlerischen Nachwuchs in ganz Deutschland. Junge Künstler:innen und Studierende der Bildenden Kunst sowie Kunstwissenschaft begeisterte und aktiven Forschende erhalten Stipendien, Unterstützung bei wissenschaftlichen Arbeiten und befristete Werkstatträume. Darüber hinaus vergibt die Stiftung Beihilfen zu Produktionskosten künstlerischer Werke – insbesondere Plastiken. Ziel ist es, das Werk der Stifterin der Allgemeinheit zugänglich zu machen und ein nachhaltiges Verständnis für bildnerisches Schaffen zu fördern. Die Auswahl der Förderung erfolgt anhand der Qualität und Relevanz der eingereichten künstlerischen Projektkonzepte, des wissenschaftlichen Gehalts kunstwissenschaftlicher Arbeiten sowie des nachgewiesenen Bedarfs an Werkstattraum oder Produktionszuschuss.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, ein Studien- oder Forschungsprojekt im Bereich der bildenden Kunst beziehungsweise der Kunstwissenschaft muss nachgewiesen werden. Förderberechtigt sind Privatpersonen und Bildungseinrichtungen, die eine künstlerische oder akademische Tätigkeit belegen. Einzureichen sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein Lebenslauf, Nachweise der künstlerischen/akademischen Qualifikation sowie eine detaillierte Kostenaufstellung. Gefördert werden Ausgaben für Stipendienkosten, Werkstattmiete und Produktionskosten ebenso wie Aufwendungen für kunstwissenschaftliche Untersuchungen. Die Gerlinde-Beck-Stiftung unterstützt damit ambitionierte Talente und Wissenschaftler:innen, die Ausstellungen oder Symposien vorbereiten, das künstlerische Erbe bereichern und visionäre Projekte realisieren möchten.
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