Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Investitionszuschüsse für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel, neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Antragstellung vor Beginn des Vorhabens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln der GRW zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundstückserwerb
- Fahrzeuge
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- immaterielle Wirtschaftsgüter
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerbliche Wirtschaftsunternehmen nach § 2 GewStG in Mecklenburg-Vorpommern
- Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens
- Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- BWA und Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Ausgefülltes Antragsformular
Bewertungskriterien
- Anzahl der geschaffenen und gesicherten Dauerarbeitsplätze
- Bedeutende regionale Effekte des Investitionsvorhabens
- Tarifbindung oder tarifgleiche Entlohnung
Beschreibung
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit investiven Zuschüssen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Gefördert werden insbesondere Investitionen in Sachanlagevermögen wie Gebäude, Anlagen und Maschinen, Diversifizierungs- oder Prozessinnovationen sowie Modernisierungen im Bereich Umwelt- und Energieeffizienz. Begünstigt sind primär kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen kommen im Einzelfall bei Vorliegen besonderer regionalwirtschaftlicher Struktureffekte zum Zug. Die Förderquoten reichen je nach Standort und Unternehmensgröße von 15 % bis 35 %, wobei in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Rügen für KMU bis zu 25 % und im Landkreis Vorpommern-Greifswald bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. In Schwerin und der Hansestadt Rostock betragen die Zuschüsse für kleine Unternehmen bis zu 20 %. Voraussetzung ist der Antrag vor Beginn des Vorhabens sowie die Nachweisführung der Investitionskosten und die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.
Das Antragsverfahren erfolgt über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) auf amtlichen Formularen. Dem Antrag sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, die betriebswirtschaftlichen Unterlagen (BWA und Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre) sowie die Nachweise zur tariflichen Entlohnung oder zu Energie- und Umwelteffekten beizufügen. Die Dauer der Projektumsetzung ist auf 36 Monate begrenzt, die Nachweisführung und Arbeitsplatzüberwachung erstrecken sich in der Regel über fünf Jahre. Kriterien wie Tarifbindung, übertarifliche Vergütung, FuE-Aktivitäten oder Nachhaltigkeitszertifizierungen können die Zuschusshöhe um bis zu zehn Prozentpunkte erhöhen. Die Entscheidung trifft das LFI nach Prüfung aller Fördervoraussetzungen; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Interessierte Unternehmen finden umfassende Informationen und individuelle Beratung beim LFI unter www.lfi-mv.de.