Zuschuss

Förderung der Globus-Stiftung

Die Globus-Stiftung fördert Projekte im In- und Ausland nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe mit Förderschwerpunkten Bildung, medizinische Versorgung und Eingliederung ins Berufsleben. Anträge sind jederzeit über ein Online-Formular möglich. Eine ausführliche Förderrichtlinie (PDF) steht zum Download bereit.

Kinder und Jugendliche Gesundheit Bildung Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel ist es, auf den Gebieten der Förderschwerpunkte Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, insbesondere die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen in Deutschland mit Schwerpunkt Eingliederung ins Berufsleben sowie die Verbesserung der medizinischen Versorgung und Bildungs- und Ausbildungsangebote für benachteiligte junge Menschen im Ausland.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Satzungskonform und gemeinnütziger Zweck
  • Durchführung durch als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen
  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und guter Sitten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzkonzept (PDF)
  2. Kosten- und Finanzierungsplan (PDF)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Übertragbarkeit auf andere Träger oder Regionen
  • Erfahrung und Seriosität des Projektträgers
  • Nachhaltiges Finanzierungskonzept

Beschreibung

Die Globus-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige, öffentliche und bildungsorientierte Träger mit Zuschüssen zur Umsetzung innovativer Projekte nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Im Fokus stehen Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen, die den Einstieg ins Berufsleben erleichtern sollen, sowie internationale Initiativen zur Verbesserung medizinischer Versorgung und Ausbildungsangebote benachteiligter junger Menschen. Fortlaufende Fördermöglichkeiten ermöglichen eine flexible Antragstellung zu jeder Zeit. Projekte können eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten umfassen und zeichnen sich durch Nachhaltigkeit, Modellcharakter und gesellschaftliche Wirkung aus.

Förderberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Organisationen, die satzungskonform arbeiten und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Entscheidend für die Zuwendung sind Innovationsgehalt, Übertragbarkeit auf andere Regionen oder Träger, die Seriosität des Antragstellenden sowie ein stimmiges Finanzierungskonzept. Zur Antragseinreichung sind ein kurzes Konzept und ein Kosten- und Finanzierungsplan im PDF-Format vorzulegen. Eine detaillierte Förderrichtlinie informiert über die formalen Voraussetzungen und Bewertungskriterien. Da keine Bewerbungsfrist besteht, kann das Online-Formular jederzeit genutzt werden, um die Projektidee bei der Globus-Stiftung vorzustellen und eine Förderung zu beantragen.

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