Zuschuss

Förderung der GLOBUS-Stiftung

Die Globus-Stiftung fördert eine Vielzahl von Projekten im In- und Ausland mit dem Ziel, auf den Gebieten der Förderschwerpunkte Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.

Kinder und Jugendliche Gesundheit Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, indem benachteiligte Kinder und Jugendliche im In- und Ausland unterstützt werden – im Inland insbesondere hinsichtlich der Eingliederung ins Berufsleben und im Ausland durch Verbesserung der medizinischen Versorgung sowie Bildung und Ausbildung.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • öffentliche-rechtliche Pflichtaufgaben
  • finanzielle Leistungen ohne unmittelbaren Projektbezug

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Satzungskonformität
  • Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung
  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Kurzkonzept

Bewertungskriterien

  • Satzungskonformität
  • Innovationsgrad
  • Übertragbarkeit
  • Erfahrung und Seriosität des Trägers
  • Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Globus-Stiftung bietet bundesweit gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit, Finanzmittel für Projekte zu erhalten, die auf den Prinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe basieren. Dabei werden insbesondere Initiativen zur Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher gefördert. Im nationalen Kontext liegt der Schwerpunkt der Förderung auf der Eingliederung in das Berufsleben, während im internationalen Bereich vor allem die Verbesserung der medizinischen Versorgung sowie von Bildung und Ausbildung im Vordergrund steht. Mit einer Projektdauer von bis zu 36 Monaten und der Bereitstellung von Zuschüssen ermöglicht die Stiftung innovativen und modellhaften Vorhaben eine nachhaltige Wirkung.

Die Förderpraxis der Stiftung zeichnet sich durch ihre breit gefächerte Ausrichtung sowie ihre klare Fokussierung auf satzungskonforme gemeinnützige Zwecke aus. Unterstützt werden Projekte, die den Anforderungen an Innovationsgrad und Übertragbarkeit gerecht werden und von erfahrenen und seriösen Träger:innen mit einem fundierten Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden. Die Fördermittel dürfen ausschließlich für bewilligte Projekte verwendet werden, während Ausgaben für öffentliche-rechtliche Pflichtaufgaben oder finanzielle Leistungen ohne direkten Projektbezug ausgeschlossen sind. Durch die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit wird eine flexible und bedarfsgerechte Projektförderung gewährleistet.

Im Rahmen der Antragstellung ist von den Projektträger:innen die Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie eines Kurzkonzepts erforderlich. Die Bewertung erfolgt anhand strenger Kriterien wie Satzungskonformität, Innovationspotenzial, Übertragbarkeit, Erfahrung und finanzieller Absicherung des Trägers. Mit diesen Maßnahmen unterstützt die Stiftung nachhaltig die Entwicklung und Realisierung von Projekten, die nicht nur lokale, sondern auch internationale Impulse setzen. So leistet die Globus-Stiftung einen maßgeblichen Beitrag zur Förderung sozialer und bildungsrelevanter Projekte, die den Grundstein für selbstbestimmte Zukunftsperspektiven legen.

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