Zuschuss

Förderung der Graf von Zinzendorf-Pottek-Stiftung

Die Graf von Zinzendorf-Pottek-Stiftung unterstützt kirchliche und freikirchliche Kinder- und Jugendarbeit evangelischen Bekenntnisses sowie evangelische Schulen und Bekenntnisschulen. Förderrichtlinien sind bei der Stiftung anzufordern.

Kinder und Jugendliche Bildung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der kirchlichen sowie freikirchlichen Kinder- und Jugendarbeit evangelischen Bekenntnisses und Unterstützung evangelischer Schulen sowie evangelischer Bekenntnisschulen unter Berücksichtigung der Leitgedanken der Evangelischen Allianz.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kirchliche oder freikirchliche Kinder- und Jugendarbeit evangelischen Bekenntnisses
  • Leitgedanken der Evangelischen Allianz müssen in wesentlichen Punkten erfüllt sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag nach Förderrichtlinien
  2. Satzung und pädagogisches Konzept der Einrichtung

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Leitgedanken der Evangelischen Allianz

Beschreibung

Die Förderung durch die Graf von Zinzendorf-Pottek-Stiftung richtet sich an gemeinnützige Träger kirchlicher und freikirchlicher Kinder- und Jugendarbeit evangelischen Bekenntnisses sowie an evangelische Schulen und Bekenntnisschulen in ganz Deutschland. Ziel ist die gezielte Stärkung von Bildungs- und Sozialprojekten, die in Übereinstimmung mit den Leitgedanken der Evangelischen Allianz stehen. Dabei werden sowohl klassische Jugendarbeit als auch schulische Konzepte berücksichtigt, sofern diese von Kirchen, Freikirchen oder entsprechenden Vereinigungen getragen werden und ökumenische Bezüge aufweisen. Durch eine bundesweit offene Förderrichtlinie bietet die Stiftung kontinuierlich Zuschüsse, um das evangelische Profil vor Ort zu unterstützen und die pädagogische Arbeit nachhaltig zu fördern.

Interessierte Einrichtungen können jederzeit einen Antrag gemäß den Förderrichtlinien einreichen. Voraussetzung für eine positive Begutachtung ist die Vorlage der Satzung sowie des pädagogischen Konzepts, die in wesentlichen Punkten mit der Basis der Evangelischen Allianz übereinstimmen müssen. Die Auswahl erfolgt nach dem Kriterium der inhaltlichen Deckungsgleichheit mit den festgelegten Leitgedanken. Durch dieses Verfahren erhält die fördernde Stiftung einen detaillierten Einblick in das evangelische Profil der Antragstellenden. Die vollständigen Förderrichtlinien sind bei der Stiftung anzufordern, um einen reibungslosen Ablauf der Antragstellung zu gewährleisten und die Realisierung zukunftsweisender Bildungs- und Sozialprojekte zu ermöglichen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.