Zuschuss

Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Politikbereich des Ministeriums

Zuschüsse für Maßnahmen zum grenzüberschreitenden Fach-, Erfahrungs- und Informationsaustausch in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Brandenburg; Anträge formgebunden einzureichen.

Umwelt-/Naturschutz Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 5.000 € - 15.000 €
Förderquote: bis 80%

Förderziel

Unterstützung konkreter Maßnahmen zum grenzüberschreitenden Fach-, Erfahrungs- und Informationsaustausch in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Anbahnung internationaler Kooperationsprojekte und Ausbau grenzüberschreitender Netzwerke durch Fachworkshops, Fachexkursionen, Fachtagungen, Begegnungen, interaktive Online-Angebote, Multiplikatorenschulungen und mehrsprachige Veröffentlichungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • teilnehmerbezogene Aufenthaltskosten
  • Honorarkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Wirtschaftsgütern
  • Nicht projektbezogene laufende Ausgaben
  • Finanzierungsausgaben
  • Bußgelder und Prozesskosten
  • Erstattungsfähige Mehrwertsteuer

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme darf nicht bereits begonnen oder abgeschlossen sein
  • Kein jährlich wiederkehrendes Vorhaben
  • Inhaltliche Übereinstimmung mit den politischen Prioritäten des MLEUV
  • Einbeziehung von Teilnehmern aus Brandenburg
  • Gewährleistung ordnungsgemäßer Geschäftsführung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der internationalen Kooperationen des Landes Brandenburg
  2. Ergänzende Erläuterungen zu den Fördergrundsätzen

Beschreibung

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg fördert gezielt Projekte, die den grenzüberschreitenden fachlichen Austausch in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz stärken. Gefördert werden unter anderem Fachworkshops, Fachexkursionen, Fachtagungen, Begegnungen sowie interaktive Online-Formate mit internationalen Partner:innen. Multiplikator:innen-Schulungen und mehrsprachige Publikationen tragen dazu bei, Netzwerke im brandenburgisch-polnischen Grenzraum und darüber hinaus nach Mittel- und Osteuropa auszubauen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften sowie eingetragene gemeinnützige Vereine und NGOs mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, die ergänzende Mittel zur Deckung eines Fehlbedarfs benötigen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde, inhaltlich den politischen Prioritäten des Ministeriums entspricht und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beläuft sich auf 5.000 € bis 15.000 € und deckt Personalkosten, Sachkosten, teilnehmerbezogene Aufenthaltskosten, Honorarkosten sowie anteilige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ab. Nicht förderfähig sind unter anderem Anschaffungen von Wirtschaftsgütern, laufende Betriebskosten und erstattungsfähige Mehrwertsteuer. Anträge sind formgebunden beim Ministerium in Potsdam einzureichen und können fortlaufend bis zum Ausschöpfen der Haushaltsmittel gestellt werden. Ergänzende Erläuterungen und Antragsformulare sind als Download bereitgestellt, um eine reibungslose Antragstellung und transparente Abwicklung zu gewährleisten.

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