Zuschuss

Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Politikbereich des Ministeriums

Zuschüsse für Fachworkshops, Fachexkursionen, Fachtagungen und Publikationen zur grenzüberschreitenden Kooperation in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Brandenburg.

Umwelt-/Naturschutz Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 5.000 € - 15.000 €
Förderquote: bis 80%

Förderziel

Intensivierung internationaler Fach- und Wirtschaftskontakte sowie Stärkung der partnerschaftlichen Kooperation auf den Gebieten Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, vorrangig mit Polen und weiteren mittel- und osteuropäischen Partnern; Anbahnung und Vernetzung deutsch-polnischer Kooperationsprojekte im brandenburgisch-polnischen Grenzraum sowie grenzüberschreitende Öffentlichkeitsarbeit zu den genannten Themen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • teilnehmerbezogene Aufenthaltskosten
  • Honorarkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Wirtschaftsgütern
  • rückwirkende Betriebskosten
  • Grunderwerb und Erwerbsnebenkosten
  • Steuern (sofern als Vorsteuer abziehbar)
  • Pfandausgaben

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme darf nicht bereits begonnen oder abgeschlossen sein
  • Kein jährlich wiederkehrendes Vorhaben
  • Inhaltliche Übereinstimmung mit politischen Prioritäten des MLEUV
  • Einbeziehung von Teilnehmern aus Brandenburg
  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der internationalen Kooperationen (DOCX/PDF)
  2. Merkblatt „Zuwendungsfähige Ausgaben/Nachweise für Drittmittel“

Beschreibung

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fördert gemeinnützige Vereine, NGOs, öffentliche Einrichtungen und sonstige juristische Personen mit Standort im Land Brandenburg bei Maßnahmen zur Stärkung grenzüberschreitender Fachkontakte in den Bereichen Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz sowie Verbraucherschutz. Gefördert werden Fachworkshops, Fachexkursionen, Fachtagungen und mehrsprachige Publikationen mit Schwerpunkt auf Kooperationen zwischen Brandenburg, Polen und weiteren mittel- und osteuropäischen Partnern. Teilnehmende aus Brandenburg sind integraler Bestandteil der Projekte, die einen Beitrag zur Intensivierung politischer, fachlicher und wirtschaftlicher Partnerschaften leisten und den brandenburgisch-polnischen Grenzraum vernetzen.

Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss in Höhe von 5.000 bis 15.000 Euro bei bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anrechenbare Kosten umfassen Personalkosten, Sachkosten (inklusive teilnehmerbezogener Aufenthaltskosten), Honorare (Referent:innen, Dolmetscher:innen, Übersetzer:innen) sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen oder abgeschlossen ist, keine jährlich wiederkehrende Maßnahme darstellt, den politischen Prioritäten entspricht und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet ist. Eigen- oder Drittmittel müssen nicht ausreichend vorhanden sein, unbare Eigenleistungen sind nicht als Eigenanteil zugelassen. Anträge können fortlaufend bis zur Mittelerschöpfung eingereicht werden, wobei die Fördermittel zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbar sein müssen.

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