Zuschuss

Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen

Zuschussprogramm für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern zur Gründung und zum Betrieb regionaler Energieagenturen mit Förderung von Personal-, Sach- und Beratungs-/Coachingkosten in den ersten fünf Betriebsjahren. Anträge sind vor Maßnahmebeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur Klimaschutz Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Bis zu 200.000 € für Personal- und Sachkosten insgesamt, bis zu 15.000 € für Coaching und bis zu 10.000 € für Beratun...
Förderquote: 30% - 70%
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb regionaler Energieagenturen durch eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Coaching- und Beratungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz der Energieagentur in einer Planungsregion ohne ausreichendes Angebot (bis zu zwei bestehende Agenturen; bei Regionen über 1 Mio. Einwohner können Ausnahmen gelten)
  • Garantie des Bestandserhalts der Energieagentur für mindestens sechs Jahre
  • Produkt- und anbieterneutrale Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Kommunen sowie Teilnahme am regionalen Erfahrungsaustausch
  • Selbstbeteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften über 50 % der Gründungskosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a)
  2. Ergänzungsformblatt zum Antrag
  3. Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen
  4. DAWI-De-minimis-Erklärung
  5. DAWI-De-minimis-Bescheinigung

Beschreibung

Förderprogramm Gründung und Betrieb regionaler Energieagenturen in Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunale Gebietskörperschaften als öffentliche Einrichtung bei der Etablierung und dem Betrieb regionaler Energieagenturen, um vor Ort fachkundige Beratungsstrukturen für Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Infrastruktur sowie Städtebau und Stadterneuerung aufzubauen. Das Programm fördert interkommunale Kooperationen und erleichtert den kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Agenturen. Thematische Schwerpunkte liegen in den Bereichen Energieeffizienz & Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Infrastrukturentwicklung. Ziel ist die landesweite Stärkung kommunaler Klimaschutzaktivitäten und die Realisierung nachhaltiger Energiekonzepte in allen 18 bayerischen Planungsregionen. In den ersten fünf Betriebsjahren werden Personalaufwendungen, Sachkosten sowie externe Coaching- und Beratungsleistungen gefördert. Die Fördermaßnahme verfügt über eine Projektlaufzeit von 60 Monaten und steht fortlaufend zur Verfügung.

Die Förderung erfolgt als degressiv gestaffelter Zuschuss (70 % bis 30 % der förderfähigen Personal- und Sachkosten) mit einem Höchstbetrag von 200.000 €. Externe Coaching-Leistungen werden mit bis zu 15.000 € und externe Beratungsleistungen mit bis zu 10.000 € bei jeweils 50 % Förderquote berücksichtigt. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung der Kommune von mindestens 50 % der Gründungskosten, der langfristige Erhalt der Agentur für mind. sechs Jahre sowie eine produkt- und anbieterneutrale Beratung von Bürger:innen, Unternehmen und Kommunen. Die geplante Einrichtung muss in einer Planungsregion mit unzureichendem Beratungsangebot (maximal zwei bestehende Agenturen bzw. Ausnahmen bei über 1 Mio. Einwohner:innen) angesiedelt sein. Anträge sind vor Maßnahmebeginn unter Einreichung der Musterformulare (u. a. Antrag Muster 1a, Ergänzungsformblatt), Stellungnahmen regionaler Selbstverwaltungsorganisationen sowie De-minimis-Erklärung und -Bescheinigung bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen; Antragsfristen bestehen fortlaufend.

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