Förderung der grund-stiftung am Schloss Tempelhof
Die grund-stiftung am Schloss Tempelhof stellt gemeinnützigen Organisationen Fördermittel für den Freikauf von Grund & Boden sowie für die „Lebensschule“ zur Verfügung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Freikaufs von Grund und Boden zur Spekulationsausschaltung sowie Begleitung und Förderung junger Menschen in ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Entwicklung durch die Lebensschule der Stiftung.
Förderfähige Ausgaben
- Kauf von Grundstücken
- Projektbegleitung und Bildungsarbeit
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannte Gemeinnützigkeit
- Rechtsform als Verein oder gemeinnützige Organisation
- Projekt im Bereich Bodenfreikauf oder Jugendförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einwilligung zur Datenverarbeitung
- Formloses Begleitschreiben
- Angaben zum Antragsteller (Ansprechpartner, Rechtsform, Gemeinnützigkeitsnachweis)
- Projektbeschreibung mit Zielsetzung und Zeitplan
- Angaben zu Projektpartnern
- Referenzen des Antragstellers
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die grund-stiftung am Schloss Tempelhof unterstützt in Baden-Württemberg anerkannte gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen mit Zuschüssen zur Befreiung von landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden sowie zur Förderung junger Menschen im Rahmen ihrer „Lebensschule“. Ziel ist zum einen, Flächen aus der Spekulation zu nehmen, um sie dauerhaft dem Gemeinwohl und ökologisch nachhaltigen Nutzungen zuzuführen. Zum anderen begleitet die Stiftung Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Entwicklung durch projektorientierte Bildungsarbeit, bei der Methoden der Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz sowie sozialer Innovationen zum Einsatz kommen. Förderprojekte können kontinuierlich eingereicht werden und decken Ausgaben für Grundstückserwerb ebenso ab wie Kosten für Projektbegleitung und Bildungsarbeit.
Gefördert werden insbesondere Initiativen aus den Bereichen Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Landwirtschaft, Energieeffizienz, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit und Soziales. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit in Form eines Vereins oder einer entsprechend anerkannten Organisation und ein Vorhaben im Bodenkauf oder in der Jugendförderung. Die Antragstellung erfordert u. a. Einwilligung zur Datenverarbeitung, ein formloses Begleitschreiben mit Nachweis der Rechtsform und Gemeinnützigkeit, eine aussagekräftige Projektbeschreibung mit Zeitplan, Angaben zu Projektpartner:innen, Referenzen sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Da keine Frist besteht, sind Förderanträge jederzeit willkommen. Dieses Angebot bietet gemeinnützigen Akteur:innen eine langfristige Perspektive, um ökologische Böden zu sichern und junge Menschen zu selbstbestimmtem Handeln in einer zukunftsfähigen Gesellschaft zu ermutigen.
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