Förderung der Gudruns Kinder-Stiftung – Stiftung zur Erinnerung an Gudrun Kockmann-Schadendorf
Die Stiftung beschafft Mittel zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in und um Bad Bramstedt und unterstützt insbesondere Vorhaben und Projekte von Kindergärten, Grundschulen, Jugendzentren, Kinder- oder Jugendgruppen sowie gemeinnützigen Vereinen der Kinder- und Jugendhilfe finanziell. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO. Zur Verwirklichung dieses Satzungszwecks sollen insbesondere Vorhaben und Projekte von Kindergärten, Grundschulen, Jugendzentren, Kinder- oder Jugendgruppen sowie gemeinnützigen Vereinen der Kinder- und Jugendhilfe finanziell unterstützt werden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Bad Bramstedt oder Umgebung
- Tätigkeit im Bereich Kinder- und Jugendhilfe
- Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Gudruns Kinder-Stiftung – Stiftung zur Erinnerung an Gudrun Kockmann-Schadendorf hat sich der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein verschrieben. Insbesondere werden Initiativen in und um Bad Bramstedt mit finanziellen Mitteln unterstützt, um Bildungs-, Sozial- und Qualifizierungsprojekte nachhaltig zu stärken. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) und agiert selbstlos, ohne eigenwirtschaftliche Interessen. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht; die Vergabe erfolgt projektbezogen und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen, die in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv sind. Dazu zählen Kindergärten, Grundschulen, Jugendzentren, Kinder- und Jugendgruppen sowie entsprechende Vereine. Es werden Zuschüsse für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, soziale Angebote und Maßnahmen des Arbeits- und Sozialbereichs vergeben. Voraussetzung ist ein Standort in Bad Bramstedt oder näherer Umgebung sowie die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Einrichtung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine flexible Projektplanung ermöglicht wird. Interessierte Institutionen sind eingeladen, ihre Fördervorhaben mit einer Projektbeschreibung und Finanzplanung einzureichen, um die positive Entwicklung der regionalen Kinder- und Jugendhilfe aktiv mitzugestalten.
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