Zuschuss

Förderung der Günther + Rita Rudloff-Stiftung (Projektförderung Bildung & Erziehung benachteiligter Kinder)

Die Günther + Rita Rudloff-Stiftung unterstützt Projekte zur Bildung und Erziehung benachteiligter Kinder (0–3 Jahre und 6–16 Jahre) in der Stadt Minden und im Kreisgebiet Minden-Lübbecke. Anträge können jederzeit schriftlich, gern per E-Mail, eingereicht werden und müssen u. a. Konzept, Laufzeit und Finanzierungsplan enthalten.

Bildung Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten zur Bildung und Erziehung benachteiligter Kinder im Alter von 0–3 Jahren sowie 6–16 Jahren, mit besonderem Fokus auf Kinder, die aufgrund von Krankheit, Hilfebedürftigkeit, Herkunft oder aus wirtschaftlichen, sozialen oder gesellschaftspolitischen Gründen benachteiligt sind.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektträger muss gemeinnützig sein
  • Projektstandort in Stadt Minden oder Kreisgebiet Minden-Lübbecke
  • Zielgruppe: Kinder im Alter von 0–3 Jahren oder 6–16 Jahren mit Benachteiligung
  • Antragstellung nicht möglich für Privatpersonen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektkonzeption / Projektinhalte und -zielsetzungen
  2. Projektverantwortlichkeiten
  3. Angaben zur Projektlaufzeit
  4. Finanzierungsplan
  5. Informationsmaterial zum Projektträger
  6. Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit
  7. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Kopie des Körperschaftsteuerfreistellungsbescheides)

Bewertungskriterien

  • Relevanz für benachteiligte Kinder
  • Einhaltung der Handlungsfelder (0–3 Jahre, 6–16 Jahre)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Günther + Rita Rudloff-Stiftung fördert zielgerichtet gemeinnützige Projekte zur Bildung und Erziehung benachteiligter Kinder im Alter von 0–3 Jahren sowie 6–16 Jahren in der Stadt Minden und im Kreisgebiet Minden-Lübbecke. Im Mittelpunkt stehen Angebote, die Kinder unabhängig von Krankheit, Hilfebedürftigkeit, Herkunft oder wirtschaftlichen sowie sozialen Benachteiligungen in ihrer individuellen Entwicklung unterstützen. Projektpartner:innen aus den Bereichen Bildungseinrichtungen und Träger der Jugendhilfe können jederzeit schriftlich einen Antrag einreichen. Dieser muss eine detaillierte Projektkonzeption mit Zielsetzungen, eine Beschreibung der Projektverantwortlichkeiten, Angaben zur Laufzeit und einen transparenten Finanzierungsplan umfassen. Ergänzend sind Informationsmaterial zum Projektträger, Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit (Kopie des Körperschaftsteuerfreistellungsbescheides) vorzulegen.

Die Stiftung gewährt fortlaufend Zuschüsse und legt besonderen Wert auf die Relevanz für benachteiligte Kinder sowie auf die Einhaltung der festgelegten Handlungsfelder (0–3 Jahre, 6–16 Jahre). Als Förderkriterien gelten darüber hinaus der Nachweis der Gemeinnützigkeit und eine klare Darstellung des Beitrags zur Bildungs- und Erziehungsarbeit. Gefördert werden Vorhaben aus den Themenfeldern Bildung, Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Aus- & Weiterbildung. Durch die Unterstützung sollen kreative, soziale und technische Fähigkeiten gestärkt sowie Entwicklungsprozesse in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gefördert werden. Die Stiftung informiert die Antragstellenden nach Entscheidung der Gremien schriftlich über das Ergebnis und freut sich auf innovative Konzepte, die benachteiligten Kindern neue Chancen eröffnen.

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