Förderung der Hanna und Carl Siefkes-Stiftung (Projektzuschüsse)
Zuschüsse für förderungswürdige Projekte im Sinne der Stiftungssatzung, insbesondere Erhalt und Restaurierung von Denkmalsorgeln in Ostfriesland sowie Ausbildung und Nachwuchsförderung von Organistinnen und Organisten. Anträge mit Projektbeschreibung und Finanzierungsübersicht einreichen; der Vorstand entscheidet in halbjährlichen Sitzungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Denkmalsorgeln der evangelisch-lutherischen Kirchen Ostfrieslands sowie Maßnahmen zur Ausbildung und Förderung von Nachwuchsorganistinnen und -organisten. Ziel ist der Erhalt und die Restaurierung historischer Orgeln im Sinne der Stiftungssatzung.
Förderfähige Ausgaben
- Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Sachkosten
- Fachleistungen des Orgelrevisors
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
- rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss Denkmalsorgeln evangelisch-lutherischer Kirchen in Ostfriesland betreffen
- Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Einzureichen: Projektbeschreibung und geplante Finanzierungsübersicht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsübersicht
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Pflichtgemäßes Ermessen des Vorstands
- Verfügbarkeit von Stiftungsmitteln
- Übereinstimmung mit Stiftungssatzung
Beschreibung
Die Hanna und Carl Siefkes-Stiftung unterstützt in Niedersachsen fiskalisch gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen, die sich dem Erhalt und der Restaurierung historischer Denkmalsorgeln in evangelisch-lutherischen Kirchen Ostfrieslands widmen. Förderfähig sind sämtliche Kosten für Sanierungsmaßnahmen, Sachmittel und fachliche Leistungen von Orgelrevisor:innen, sofern das Projekt im Sinne der Stiftungssatzung bislang noch nicht begonnen wurde. Ferner fließen Zuschüsse in Maßnahmen zur Ausbildung und Nachwuchsförderung von Organist:innen, um die künstlerische Tradition lebendig zu halten. Die Stiftung gewährt Förderungen als nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben und entscheidet über Anträge in halbjährlichen Vorstandssitzungen.
Antragstellende sind evangelisch-lutherische Kirchengemeinden in Ostfriesland sowie Fachakteur:innen im Bereich Orgelrestaurierung und -ausbildung. Einzureichen sind eine detaillierte Projektbeschreibung und eine übersichtliche Finanzierungsplanung, ergänzt um einen Verwendungsnachweis bei Auszahlung. Die Förderentscheidung beruht auf der Verfügbarkeit der Stiftungsmittel sowie auf der Übereinstimmung mit der Satzung und dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands. Anträge können fortlaufend gestellt werden; die Fristen richten sich nach den halbjährlich stattfindenden Sitzungen. Ziel der Zuwendung ist es, den klanglichen und kulturellen Wert denkmalgeschützter Orgeln dauerhaft zu sichern und künftige Generationen von Organist:innen optimal zu fördern.
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