Förderung der Hans-Georg Schneider Stiftung (Projekt- und Maßnahmenförderung)
Die Hans-Georg Schneider Stiftung fördert Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Jugendhilfe, Erziehung, Opferhilfe, Justizirrtümer, Tierschutz sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Fördervorschläge können jederzeit über ein Online-Formular eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Maßnahmen, die die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke der Stiftung erfüllen, insbesondere in den Bereichen Jugendhilfe/Erziehung, Hilfe für Opfer von Straftaten und Justizirrtümern, Tierschutz sowie Hilfe für hilfsbedürftige Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Satzungszwecke der Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag mit Projektbeschreibung
Beschreibung
Die Hans‐Georg Schneider Stiftung unterstützt bundesweit Projekte und Maßnahmen, die dem gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungszweck entsprechen. Im Fokus stehen Initiativen aus den Bereichen Jugendhilfe und Erziehung, Opferhilfe bei Straftaten und Justizirrtümern, Tierschutz sowie die Förderung hilfsbedürftiger Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Darüber hinaus finden Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz sowie integrative Angebote für Kinder und Jugendliche besondere Beachtung. Als Zuschussgeber stellt die Stiftung finanzielle Mittel bereit, um nachhaltige Verbesserungen in sozialen und ökologischen Handlungsfeldern zu erzielen. Fördervorschläge können jederzeit online eingereicht werden, wodurch flexible Planung und zügige Umsetzung ermöglicht werden.
Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen sind förderberechtigt, sofern die Projektideen den Satzungszwecken entsprechen. Die Einreichung erfolgt über ein unkompliziertes Online-Formular, das einen detaillierten Förderantrag mit Projektbeschreibung verlangt. Einreichende profitieren von fortlaufenden Vergaberunden ohne feste Fristen. Die Beurteilung erfolgt anhand der inhaltlichen Passgenauigkeit, fachlichen Tragfähigkeit und des gesellschaftlichen Nutzens der Maßnahme. Durch genderneutrale Ansprache wird sichergestellt, dass alle Interessierten – ob Jugendliche, Opfer von Straftaten, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Tierschutzaktivist:innen – gleichermaßen zur Antragstellung ermutigt werden. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen erhöht die Erfolgschancen, damit wirkungsvolle Projekte nachhaltig gefördert werden können.
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