Zuschuss

Förderung der Hans Paul Gessner Stiftung

Die Hans Paul Gessner Stiftung fördert wirkungsorientierte Projekte zur Unterstützung und Rehabilitation kranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bis 30 Jahre, insbesondere in der Metropolregion Rhein-Neckar. Anträge können ganzjährig formlos per E-Mail eingereicht werden; eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist ausdrücklich willkommen.

Gesundheit Kinder und Jugendliche Soziales Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung wirkungsorientierter Projekte zur Unterstützung und Rehabilitation erkrankter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sowie zur Stärkung ihrer Familien und zur Förderung von Forschung und Prävention in diesem Bereich.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten und institutionelle Grundfinanzierungen
  • Sehr kleine Förderbeträge bei insgesamt hohem Finanzierungsbedarf
  • Darlehen, Kredite, Bürgschaften oder vergleichbare Finanzinstrumente
  • Dauer- oder Anschlussfinanzierungen
  • Stipendien für Schule oder Studium
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit und gültiger Freistellungsbescheid
  • Projekt entspricht steuerbegünstigten Zwecken gemäß §§ 52 oder 53 AO

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktuelle Satzung
  2. Gültiger Freistellungsbescheid (§ 60 AO)
  3. Gemeinsam erstellter Fördervertrag
  4. Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
  5. Angaben zur Evaluation des Projekts (falls gefordert)
  6. Angaben zur Nachhaltigkeit/Langfristigkeit des Projekts (falls gefordert)

Bewertungskriterien

  • Wirkungsorientierung des Projekts
  • Hohe Reichweite bzw. Hebelwirkung
  • Explizite Einbeziehung von Familien

Beschreibung

Die Hans Paul Gessner Stiftung unterstützt wirkungsorientierte Vorhaben zur Förderung und Rehabilitation erkrankter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bis zum 30. Lebensjahr in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Träger:innen gemeinnütziger Organisationen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen oder öffentlicher Institutionen können Zuschüsse für Projekte beantragen, die neben medizinischen Maßnahmen auch die Stärkung betroffener Familien und die Förderung von Forschung und Prävention in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie und Rehabilitation in den Fokus stellen. Gefördert werden eigenständige, in sich abgeschlossene Projekte mit hoher Reichweite oder Hebelwirkung, die sich ausdrücklich durch eine klare Einbindung der Familien auszeichnen. Eine Antragstellung ist ganzjährig formlos per E-Mail möglich; eine unverbindliche Vorabanfrage wird ausdrücklich begrüßt.

Für eine Förderung sind eine gültige Gemeinnützigkeit, Freistellungsbescheid gemäß §§ 52 oder 53 AO sowie ein zielführendes Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit, Evaluation und Nachhaltigkeit Voraussetzung. Zuschüsse werden in der Regel für bis zu 36 Monate gewährt, wobei degressive Finanzierungen möglich sind. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten, institutionelle Grundfinanzierungen, Kredite, Darlehen, Dauer- oder Anschlussfinanzierungen, Stipendien, Auslands- und Entwicklungsprojekte sowie politische oder religiöse Zwecke. Die Stiftung trifft Entscheidungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel und der Fördergrundsätze. Eine schnelle Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen; Antragsteller:innen erhalten nach positiver Prüfung einen gemeinsamen Fördervertrag.

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