Förderung der Hans und Änne Jahns Stiftung (schulische Nachhilfe, Weiterbildung & Teilhabe)
Die Hans und Änne Jahns Stiftung unterstützt sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Bremen und Umgebung mit schulischer Nachhilfe, Weiterbildung und Teilhabeangeboten wie Sport-, Schwimm-, Tanz- und Musikunterricht.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch schulische Nachhilfe, Weiterbildung und soziale Teilhabe zur Verbesserung von Bildungschancen und sozialer Kompetenz.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für schulische Nachhilfe
- Weiterbildungskosten
- Mitgliedschaft im Sportverein
- Schwimm-, Tanz- und Musikunterricht
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einkommen gesichert durch Transferleistungen (z. B. Bürgergeld)
- Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze (Selbstauskunft)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis Transferleistungen (z. B. Bremen-Pass)
- Selbstauskunft zum Einkommen
- Antrag nach Förderrichtlinie
Bewertungskriterien
- Soziale Benachteiligung
- Relevanz für schulische und soziale Kompetenz
- Priorität nach Förderrichtlinie
Beschreibung
Die Hans und Änne Jahns Stiftung engagiert sich in Bremen und im näheren Umland für sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Existenz durch Transferleistungen wie Bürgergeld gesichert ist oder deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Über einen zeitlich unbefristeten Zuschuss werden Ausgaben für schulische Nachhilfe und berufliche Weiterbildung übernommen. Dabei kooperiert die Stiftung mit anerkannten Nachhilfeinstituten, um individuelle Lernangebote – etwa zu Dyskalkulie oder in den Ferien – zu gestalten. Ergänzend fördert die Stiftung Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Kompetenz, zum Beispiel Mitgliedschaften in Sportvereinen sowie Schwimm-, Tanz- und Musikunterricht. Die Auswahl der Maßnahmen orientiert sich an Kriterien wie dem Grad der sozialen Benachteiligung und dem Beitrag zur schulischen und persönlichen Entwicklung.
Interessiert sind vorrangig Familien mit Nachweis des Bremen-Passes oder einer Selbstauskunft zum Einkommen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; zur Antragstellung zählen eine Kopie des Transferleistungsnachweises, die Selbstauskunft sowie der formlose Antrag gemäß Förderrichtlinie. Die Stiftung rechnet ausschließlich direkt mit den Leistungserbringer:innen ab und zahlt nicht an Antragstellende oder deren Sorgeberechtigte. Ziel ist es, die Versetzung in eine höhere Klassenstufe oder den Übergang auf einen weiterführenden Bildungsgang zu ermöglichen sowie langfristig die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt auf Basis der Förderrichtlinie und einer Prioritätenliste, die speziell auf die Bedürfnisse sozial benachteiligter junger Menschen zugeschnitten ist.
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