Zuschuss

Förderung der Hanseatic Sportstiftung

Die Hanseatic Sportstiftung fördert sportbezogene Projekte gemeinnütziger Sportvereine und -verbände sowie Maßnahmen zur Sportförderung (u.a. Kinder- und Jugendsport). Anträge sind jederzeit möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gefördert werden Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen, insbesondere die finanzielle Förderung von gemeinnützigen Sportvereinen und Sportverbänden, Bezuschussung von Anschaffungs- und Betriebskosten, Turnierbetrieb, Fortbildungen für Ehrenamtliche, Reise- und Turnierkosten, Aus- und Weiterbildung junger Sportler*innen, Durchführung von Sportveranstaltungen, Errichtung von Sporteinrichtungen und Unterbringung von Sportler*innen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Sportzubehör
  • Betriebskosten
  • Turnierbetrieb
  • Fortbildungen für Ehrenamtliche
  • Reise- und Turnierkosten
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit des Antragstellers
  • Projekt entspricht dem Stiftungszweck Sportförderung

Beschreibung

Die Hanseatic Sportstiftung unterstützt deutschlandweit gemeinnützige Organisationen, die sportbezogene Projekte planen und umsetzen. Im Fokus stehen insbesondere Sportvereine, Verbände und weitere mit dem Sport verbundene Körperschaften, die durch gezielte Maßnahmen Kinder- und Jugendförderung, Fortbildungen für Ehrenamtliche oder die Aus- und Weiterbildung junger Sportler:innen vorantreiben. Als kontinuierlich abrufbares Förderangebot stehen Einzelförderungen ebenso zur Verfügung wie Kooperationsmodelle mit weiteren Förderinstitutionen. Die Stiftung legt großen Wert auf Projekte, die durch Fairness, Teamgeist und Vielfalt den Zugang zum Sport für alle Altersgruppen und gesellschaftlichen Hintergründe öffnen und langfristige positive Effekte auf Lebensqualität und Gemeinschaft entfalten.

Gefördert werden Anschaffungen von Sportzubehör, Betriebskosten und Turnierbetrieb genauso wie Reise- und Unterbringungskosten bei nationalen und internationalen Wettkämpfen. Zuschüsse sind ebenso möglich für die Errichtung und Ausstattung von Sporteinrichtungen, die Organisation von Sportveranstaltungen sowie für Fortbildungsangebote in den Bereichen Medientraining, Medizin und Ernährung. Voraussetzung für eine Förderung ist die Gemeinnützigkeit des Antragstellenden und die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Stiftungszweck "Sportförderung". Anträge können jederzeit eingereicht werden und eröffnen gemeinnützigen Sportprojekten vielfältige finanzielle Spielräume, um sportliche Initiativen nachhaltig und inklusiv zu gestalten.

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