Zuschuss

Förderung der Harald Striewski Stiftung (Zuwendungen & projektbezogene Förderung)

Die Harald Striewski Stiftung vergibt Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke in den Bereichen Erziehung und Volksbildung, Berufsbildung, Denkmalpflege, Sport sowie Unterstützung hilfebedürftiger Personen (insb. Kinder und Jugendliche aus Fockbek, Nübbel und Schülp). Anträge sind vor Maßnahmenbeginn einzureichen; rückwirkende Förderung ausgeschlossen.

Bildung Bauten und Denkmalschutz Sport Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen, die den Satzungszwecken der Harald Striewski Stiftung entsprechen: Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Denkmalpflege, Sport, kirchlicher Arbeit sowie Hilfe für wirtschaftlich benachteiligte Personen.

Förderfähige Ausgaben

  • Finanz- und Sachleistungen für Maßnahmen
  • Stipendien
  • Sanierung denkmalgeschützter Häuser

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Förderung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme muss den Satzungszwecken entsprechen
  • Antrag vor Maßnahmebeginn stellen
  • Aktuelle Freistellungsbescheinigung für gemeinnützige Vereine
  • Nachweis der Bedürftigkeit gem. § 53 AO für natürliche Personen aus den PLZ-Gebieten 24787 Fockbek, 24809 Nübbel, 24813 Schülp

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Freistellungsbescheinigung (gemeinnützige Vereine)
  3. Nachweis der Bedürftigkeit (§ 53 AO)
  4. Genehmigung des Amtes für Denkmalpflege und ggf. Baugenehmigung (bei Sanierungen)

Beschreibung

Die Harald Striewski Stiftung fördert kontinuierlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Projekte in Schleswig-Holstein. Im Fokus stehen Maßnahmen in den Bereichen Erziehung und Volksbildung, Berufsbildung, Denkmalpflege, Sport sowie die Unterstützung wirtschaftlich benachteiligter Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche in den Postleitzahlgebieten 24787 Fockbek, 24809 Nübbel und 24813 Schülp. Zuwendungen können als Finanz- und Sachleistungen, Stipendien oder für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude gewährt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, öffentliche Einrichtungen, kirchliche Organisationen sowie Privatpersonen mit entsprechendem Nachweis der Bedürftigkeit gemäß § 53 AO. Die Projektdauer ist auf zwölf Monate angelegt; rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Vor Maßnahmebeginn müssen Interessierte einen formlosen Antrag auf den von der Stiftung bereitgestellten Formularen einreichen und folgende Unterlagen beifügen: aktueller Freistellungsbescheid für gemeinnützige Organisationen, Nachweis der Bedürftigkeit (§ 53 AO) für natürliche Personen, sowie – bei Denkmalpflegevorhaben – Genehmigungen des Amtes für Denkmalpflege und gegebenenfalls eine Baugenehmigung. Die Entscheidung über Zuwendungen bis 10 000 € obliegt dem Vorstand, darüber hinaus bindet sich die Stiftung für maximal zwei Jahre und entscheidet im Beirat. Nicht abgerufene Mittel verfallen, und nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Durch diese transparente Vergabepraxis leistet die Harald Striewski Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung von Bildung, Kultur, Infrastruktur und sozialer Teilhabe in der Region.

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